1. Die "GEZ" heißt heute (schon seit ein paar Jahren ...) "Beitragsservice", und die Rundfunkgebühr heißt heute "Rundfunkbeitrag".
  2. Der Beitragsservice verschickt keine "Rechnungen" sondern Gebührenbescheide - das ist eine "Anstalt des öffentlichen Rechts" = A.ö.R. oder A.d.ö.R., die treten auf wie eine Behörde.
  3. Es ist die Pflicht jedes Haushalts, Rundfunkbeitrag zu zahlen, aber nur einmal pro Haushalt
  4. Es ist Pflicht, sich selbst zu melden und sich zu kümmern, daß das korrekt geschieht. Untätigkeit (von beiden Seiten) befreit nicht, die Verjährung tritt erst nach 10 Jahren ein.
  5. Mit der Scheidung und dann vermutlich eigener Wohnung bist Du auf jeden Fall selbst beitragspflichtig. Mit Deiner Mitteilung an den Beitragsservice hast Du das Erforderliche getan. Daß die 3 Jahre gebraucht haben, um einen Bescheid zu schicken, ist denen anzulasten. Solange die aber nur den rückwärtigen Beitrag einfordern und nicht evtl. Mahngebühren/Säumniszuschläge, ist deren Forderung leider auch berechtigt. Ich empfehle aber, genau zu prüfen, ob der berechnete Zeitraum stimmt.
  6. Summa summarum: ja, das darf sein - leider
...zur Antwort
Umsatzsteuer-Nachschau "stillgelegtes" Kleingewerbe?

Hallo,

Ich habe heute einen Brief vom Finanzamt erhalten zur Durchführung einer Umsatz-Steuernachschau. Bevor ich zum Problem komme, kurz zu meiner Situation:

also aus einer Schnapsidee heraus wurde ein Gewerbe Anfang des Jahres gegründet (Einzelunternehmen). Anschließend wurden Handyhüllen und Schutzglas für rund 200€ gekauft, doch ich hab nie welche wirklich verkauft und es auch nie versucht .. (glaub 1 an einem Freund), der Rest liegt hier eigentlich rum. Dachte auch eigentlich wäre das nicht sooo schlimm bei einem Kleingewerbetreibende (Ist es doch ..?) Das ist auch das kleinere Problem.

Das eigentliche Problem war die Ummeldung Mitte des Jahres zum Einzelhandel. Die Idee: Gastronomen beliefern. Also was war zutun? Ich bin zur Metro mehrmals um Preise auszuhandeln etc. Nach mehrmaligen fahren habe ich irgendwann angefangen auch mal privat einzukaufen oder eben auch für einen Bekannten Selbständigen, da er selber keine Metrokarte hatte, habe ich ich glaub 4-5 mal unteranderem für ihn dort eingekauft. (Ob er das anschließend gemeldet hat, weiß ich nicht.., möchte ihm jetzt aber nicht iwie zulasten fallen)zumindest die Rechnung hab ich Ihm mitgegeben. Irgendwann letzen Monat dann habe ich die Preise für Waren die ich verkaufen wollte erhalten, das heißt ich hätte mein Buisness jetzt starten können (es ist zum scheitern verurteilt und war eine Zeitverschwendung). Letztendlich habe ich mich schnell auf eine Ausbildung beworben und bin glücklicherweise jetzt Azubi, doch das Gewerbe ist noch offen. Ich bin von ausgegangen, dass das nicht weiter schlimm wäre, da ich keine Umsätze erzielt habe. Durch die ganzen "privaten" Einkäufe komme ich auf eine Summe zwischen 4000 - 5000 Euro wovon ich 90% nichtmal für mich gekauft hatte .. Was genau passiert jetzt mit mir? Und was kann ich tun? Wie verhalte ich mich richtig? Und Vorallem wie komme ich da raus? Ich weiß mir gerade echt nicht zu helfen.. Es tut mir leid, wenn das alles hier unverständlich ausgedrückt ist und ich bedanke mich an alle die das durchgelesen haben.

P.s.: Eine Nummer für den Rückruf ist hinterlegt worden, da ich nicht zuhause war

...zum Beitrag

Noch nicht zu spät? Hab's erst heute gelesen....

  1. Das Handelsgewerbe ist angemeldet, dann melde es ab. Dann hast Du förmlich das Ende Deines Unternehmens verkündet - das ist vor allem gegenüber den Behörden wichtig.
  2. Das Finanzamt weiß ja nichts von Deiner ... hmm ... Misere, also vermuten sie erstmal ein blühendes Unternehmen mit Gewinn und erwarten Steuereinnahmen.
  3. Daß alles ganz anders ist, mußt Du anhand einer/mehrerer Steuererklärungen erklären. Also mach eine kleine Buchführung und liste alle Kosten auf, die Du hattest (Einkaufsrechnungen, Fahrtkosten, evtl. ein paar Werbekosten, usw.), ebenso die paar Verkaufsrechnungen oder wenigstens Notizen über die verkauften Waren (wird ja nicht viel sein). Suche Dir alle Belege (Rechnungen, Quittungen) zusammen, sortiere sie nach Datum und hefte alles zusammen.
  4. Geh' ins Internet und suche Dir eine Steuersoftware (kannst Du auf DVD kaufen, ca. € 30,00 oder mach's online, auch nicht umsonst), trage alles ein und mache eine Steuererklärung. Die wird wohl einen Verlust ergeben, d.h. Einkommensteuer und Gewerbesteuer fallen keine an.
  5. Es sind im Wesentlichen 3 Steuerarten, um die es geht: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, wobei die Gewerbesteuer sowieso, wenn überhaupt, erst nach 2-3 Jahren das erste Mal erhoben wird (nur zur Info, falls dazu irgendwann einmal Schreiben vom Finanzamt und von Deiner Gemeinde kommen). Die Einkommensteuer erklärst Du zusammen mit Deinen sonstigen Einnahmen (z.B. AZuBi-Gehalt) wenn das Jahr vorbei ist, die Umsatzsteuerklärung ebenfalls.
  6. Daß der Freund mit Deinem Ausweis bei der Metro eingekauft hat, ist unwichtig. Du solltest aber nur die Rechnungen in Deine Buchführung stecken, die auch nur Dich bzw. Dein Geschäft betreffen.
  7. Daß das Finanzamt jetzt zur Prüfung kommt, bedeutet, daß Du auf deren Schreiben nicht reagiert hast. Wenn die Prüfer kommen, sei nett und erkläre ihnen alles, zeige ihnen die sortierten Belege und Deine Lebenssituation. Dann sehen sie, daß alles (fast) nur "heiße Luft" ist. - also sei kooperativ!
  8. Alles in allem: die Behörden verstehen zwar keinen Spaß, sind aber bei Kooperation offen für Deine Erklärungen. Also räume auf und bringe Deine Unterlagen in Ordnung. Im schlimmsten Fall wirst Du geschätzt, dann fallen Steuerforderungen an, die Du bezahlen mußt. Falls die weit über jedes Maß hinaus zu hoch ausfallen, mußt Du Dich mit dem Finanzamt streiten, vor allem achte dann auf die Einhaltung der Einspruchsfristen! Dann könnte auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts nötig sein, der kostet zwar viel Geld, könnte aber billiger sein also überzogene Steuerforderungen.

Vor allem: kümmer Dich!

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Ein paar Dinge zum Geraderücken:

1. die Staatsanwaltschaft zieht keine Rundfunkbeiträge ein; die kümmert sich um Straftaten; Verstöße gegen die Vorschriften zum Rundfunkbeitrag stehen jedoch im juristischen Rang einer Ordnungswidrigkeit, das ist ungefähr so schlimm wie falsches Parken. Also, das darf man zwar nicht ignorieren, aber es ist NIEMALS Sache der Staatsanwaltschaft.

2. Dein Zitat "...und wer denkt in solch einer Situation an die GEZ...". Sicher hat Dein Bekannter sich irgendwo behördlich abgemeldet, hat Strom, Telefon und Versicherungen gekündigt (ist gekündigt worden?), hat sich beim Jobcenter gemeldet, usw. usw. Was auch immer, vielleicht nur zum Teil, sicher in psychisch denkbar schwieriger Situation. Nur, die anderen wissen davon nichts, die GEZ auch nicht. Die steht aber auf der Liste derer, die zu informieren sind.

3. Gebührenpflicht besteht, wenn man einen Haushalt hat. Hat man keinen, besteht auch keine Gebührenpflicht. Jedoch muß man sich aktiv abmelden, sonst läuft das immer weiter. Dahinter stehen die Rechtsvorschriften bzw. Gesetze zum Rundfunkbeitrag und die Abgabenordnung (AO). Was in der AO steht, hat mit der GEZ nichts zu tun, das ist allgemeines Recht. Die Vorschriften der AO besagen, wenn sich einer gegen eine Forderung nicht wehrt, ist sie recht schnell rechtskräftig und kann mit allen unangenehmen aber üblichen Mitteln eingetrieben werden, dazu gehört am Ende auch Haft. Dann geht es nicht mehr um die Sache, sondern nur noch ums Bezahlen. 

In solchen Fällen haben diese Vorschriften sicher schwerwiegende Mängel: die GEZ erfährt z.B. von den Meldeämtern, wenn einer irgendwo neu eingezogen ist, aber anscheinend nicht, wenn jemand den Haushalt ohne Umzug auflöst. Da müßte aber der Gesetzgeber ran, um sie zu korrigieren. Die GEZ ist als "Anstalt des öffentlichen Rechts" auch nur ein Anwender dieser Vorschriften wie z.B. ein Studentenwerk oder eine Krankenkasse und kann nicht 'mal eben' entscheiden, auf die Anwendung dieser Vorschriften zu verzichten.

4. Das Argument mit dem Porto und dem Briefumschlag ist ein ...blödes... Einen Briefumschlag bekommt man schnell geschenkt, den Brief kann man unfrei schicken, das funktioniert. Ein Gang zu irgendeiner Behörde ist sowieso nötig, da kann man fragen, man muß es nur tun.

Jetzt können nur noch eine Einzelentscheidung ("Härtefallantrag") oder eine gerichtliche Klage helfen. Und wenn er jetzt vom Jobcenter leben sollte, dann bitte nicht vergessen einen Antrag auf Befreiung zu stellen, das geht auch nicht automatisch.....

...zur Antwort

hier geht's ums Gewerbe, nicht um einen Haushalt, die Regeln sind etwas anders. Der Beitrag setzt sich aus dem 'Betriebstättenbeitrag' und dem Beitrag für geschäftliche KFZ zusammen. Eine eigenständige Betriebsstätte liegt vor, wenn sie auch einen separaten Eingang hat. Dann entsteht Beitragspflicht (€ 5,83/monatl.), die ein (1) KFZ beitragsfrei enthält.

Gibt's keinen separaten Eingang, ist das wie zwei Versicherungsagenturen in einem Büro: Der Friseursalon ist (hoffentlich) bereits angemeldet, dann kannst Du darauf verweisen (mit Angabe dessen Beitragsnummer) und der Beitrag für die Betriebsstätte ist abgedeckt und entfällt für Dich.

Dann entfällt aber auch das beitragsfreie KFZ und es kommt, falls vorhanden, der Beitrag dafür zum Tragen, auch wenn's ein privates KFZ ist, mit dem Du vielleicht nur gelegentliche Fahrten unternimmst. Dafür fallen dann € 5,83/monatl. an.

Unterm Strich ist die Beitragshöhe dieselbe, nur die Deklaration gegenüber dem Beitragsservice ist unterschiedlich. Und diese Kosten sind steuerlich absetzbare Betriebskosten.

Die Berechnung nach Geräten/Lautsprechern/Empfangsstellen usw. ist abgeschafft; Du kannst jetzt Radios und Fernseher aufstellen, soviel Du willst, oder eben den Lautsprecher wieder in Betrieb nehmen.

Alles klar?

...zur Antwort

erstmal ein bißchen geraderücken, weil hier einer den Lehrmeister spielt: "GEZ" ist seit 3 Jahren 'weg', "Beitragsservice" ist seit 3 Jahren da; "GEZ-Gebühren" versteht zwar jeder, die hat's aber nie gegeben, das sind "Rundfunkgebühren" bzw. heute "Rundfunkbeitrag", das sind die Gelder, mit denen unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk (WDR, NDR, BR, MDR, ZDF, usw., insgesamt 9 Sendeanstalten) finanziert wird. Das ist von staatlicher Seite so eingerichtet worden und gesetzlich verankert. Der Beitragsservice ist dabei nur die Verwaltung, die diesen Beitrag einzieht und an die Sender verteilt, wenn man so will ist das eine gemeinsame 'outgesourcte Abteilung' aller Sender. Wer's genauer wissen will, schaut einmal ins Impressum oder 'über uns' unter www.beitragsservice.de .

Wenn jemand von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit wird (Hartz-IV, BAFöG, sonstige Gründe), verzichten diese Sender aufs Geld, das zahlt also NICHT der Staat. Insgesamt sind das ca. 10% der Gesamteinnahmen, das ist sehr viel! Daß die Sender daher recht knauserig mit Befreiungen sind, ist verständlich.

Wenn dann in einem 2er-Haushalt nur einer befreit ist, muß der andere ran und bezahlen. Die Mühe, die Befreiung jährlich zu verlängern, könnt Ihr Euch daher sparen, solange Ihr zusammen wohnt.

Alles klar?

...zur Antwort

Noch eine Ergänzung zu meiner Antwort eben bezügl. mehrfacher Beitragspflicht: es gibt ja Leute, die betreiben mehrere Gewerbe und nutzen aber nur 1 KFZ für alle; dann entsteht ggf. auch mehrfach die Beitragspflicht für dieses KFZ.

Dann kann man sich aussuchen, auf welches Gewerbe der KFZ-Beitrag angemeldet wird, da zahlt man dann € 5,83. Für die anderen Gewerbe meldet man das KFZ ebenfalls beim Beitragsservice an, verweist auf die bestehende Anmeldung und bleibt beitragsfrei.

Es kann also mehrfache Anmeldepflicht, aber nur einen Beitrag geben!

Noch eines dazu: der Beitragsservice ist ja ein alter geldgieriger Schlamperladen, die bekommen diese korrekte Anmeldung nicht immer so hin und schreiben immer wieder aufs Neue Briefe und Zahlungsaufforderungen. Und bei mehreren Gewerben könnte sich auch mal etwas ändern, es wird vielleicht eines abgemeldet oder kommt eines hinzu.

Also ist gute Buchführung angesagt und saubere Dokumentation, also Belege, Schreiben, Zahlungsbelege und Telefonnotizen immer aufheben, um stets beweisen zu können, daß man seinen Pflichten korrekt nachgekommen ist.

...zur Antwort

grundsätzlich kann es sein, daß zweimal eine Beitragspflicht besteht. Da dies aber nicht erwünscht ist von seiten des Gesetzgebers, wurden die Situationen, aus denen zweimal die Beitragspflicht erwächst, entschärft. Bei Dir sieht das so aus:

1. der Beitrag für den PKW ist für die private Nutzung bereits in Deinem Haushaltsbeitrag enthalten; also besteht hier zwar Beitragspflicht, aber der Beitrag ist bereits durch den Haushalt abgedeckt.

2. gewerbliche Nutzung als Heilpraktiker: das Gewerbe, also die Betriebsstätte, befindet sich in der Privatwohnung, die ist mit dem privaten Beitrag bereits abgedeckt, somit ist die Betriebsstätte beitragsfrei. Für das gewerblich genutzte KFZ ist ein Drittelbeitrag zu entrichten (€ 5,83 monatlich).

3. Angestellte müssen für die Nutzung des privaten KFZ im Rahmen ihrer unselbständigen Tätigkeit keinen Beitrag entrichten. Und da es sich nicht um ein Fahrzeug des Arbeitgebers handelt (es ist ja auf DICH zugelassen), muß auch der Arbeitgeber nichts bezahlen. Für diese Tätigkeit besteht keine Beitragspflicht.

Und um das Formale nochmals herauszustellen: grundsätzliche Beitragspflicht kann also mehrfach bestehen; die mehrfache Erhebung von Beiträgen i.d.R. nicht

Alles klar?

...zur Antwort

Erstmal: streiche das Wort "GEZ" aus Deinem Vokabular, die GEZ gibt es so nicht mehr. Der 'Laden' heisst jetzt 'Beitragsservice. Aber das nur am Rande.

Für Eure Wohnung sind jetzt zweimal Rundfunkbeiträge fällig: Einmal für den Privathaushalt = € 17,50 monatlich. Es genügt, wenn einer von Euch beiden diese Anmeldung hat, der andere kann sich auf diese Anmeldung berufen und kann die eigene Anmeldung unter Angabe der Beitragsnummer des Angemeldeten die Anmeldung verweigern. Wer von Euch beiden die Wohnung anmeldet, ist egal.

Zweitens muß Dein Freund (möglicherweise) eine Anmeldung für seine Firma vornehmen. Da sich die Betriebsstätte in der Wohnung befindet und diese ja angemeldet ist, fällt dafür kein Beitrag, der sog. Betriebsstättenbeitrag, an; jedoch ist das evtl. vorhandene betriebliche Fahrzeug (dazu zählt auch ein betrieblich genutztes privates KFZ) mit € 5,83 anmeldepflichtig. Dieser Beitrag ist dann als Geschäftsausgabe von der Steuer absetzbar.

Die Regelung nach Radio und/oder Fernsehern, die früher galt, ist aufgehoben; Ihr könnt in Haushalt und Betrieb soviele davon haben, wie Ihr wollt.

Alles klar?

...zur Antwort

Fangen wir mit der Nebensache an: "Pfänden lassen" ist erst möglich, wenn Du auch einen vollstreckbaren Titel vor Gericht erwirkt hast. Also mußt Du dazu den Beitragsservice ( ... wer ist GEZ???? , gibt's seit über 2 Jahren nicht mehr .... ) bzw. den zuständigen Sender (NDR, WDR, BR, RBB, usw.) verklagen und vom Gericht Recht bekommen, also eine gerichtlich festgestellte Forderung gegen den BS haben. Und Du kannst erst dann pfänden lassen, wenn der BS dieses Geld trotzdem nicht bezahlt ....  das ist also alles Unfug.

Du schreibst ".... ich hatte quasi doppelt .... ", was heisst denn bei Dir "quasi"? Hast Du nun doppelt bezahlt oder nicht? Und warum? Hast Du zwei verschiedene Beitragsnummern? Lauten diese auf denselben Namen und dieselbe Adresse? Hast Du Dich in der Vergangenheit vielleicht versehentlich zweimal angemeldet? Wie ist es dazu gekommen? Hast Du die Bestätigungsschreiben für diese Anmeldungen noch?

Der BS ist ein komischer Laden, aber habe auch dafür Verständnis, daß die nicht wissen können, wie Du lebst und wohnst, die bekommen Deine Daten entweder von Dir oder vom Einwohnermeldeamt oder aus zugekauften Adressenlisten. Ist da nur ein Buchstabe im Namen anders geschrieben, dann ist das für die eine zweite Person bzw. Haushalt. Wenn Du Dich also irgendwie zweimal angemeldet hast, mußt Du Dich um Aufklärung kümmern. Und achtung: wenn Du z.B. das zweite Konto kündigst, bedeutet das juristisch, daß Du die Existenz dieses zweiten Kontos bestätigst. Und offensichtlich hast Du ja bezahlt, das ist auch eine stillschweigende  Anerkennung, daß die beiden Anmeldungen korrekt sind. Damit ist die rückwirkende Erstattung möglicherweise verwirkt oder zumindest wesentlich mühsamer geworden. Und - entschuldigung - wer ist denn auch so blöd und bezahlt einfach Geld ohne zu prüfen, ob das alles richtig ist? Du reklamierst doch auch im Supermarkt, wenn sie Dir einen falschen Preis berechnen!

Das Beste ist, denen ein Fax (normaler Brief oder E-Mail gehen leider oft verloren, Einschreiben geht auch, ist aber teuer) zu schicken, die falsche doppelte Anmeldung zu reklamieren und die rückwirkende Aufhebung des zweiten Kontos und die Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge zu fordern. Setze ihnen dazu eine Frist von 4 Wochen und mahne danach ggf. die Beantwortung an. Erst wenn dann nach weiteren 4 Wochen nichts geschieht, solltest Du ein Einschreiben mit Rückschein an die Geschäftsführung schicken und eine Dienstaufsichtsbeschwerde androhen, sowie Deine Forderung um Deine Auslagen (Porto, Papier, evtl. Fahrticket zur Post, etc.) erhöhen (aber nur Deine tatsächlich nachweisbaren Sachkosten, kein Stundenlohn oder so etwas!).

Und teile ihnen mit, daß Du bis zur abschließenden Klärung jede weitere Zahlung einstellst und die Aussetzung der Beitragspflicht für dieses 2. Konto forderst, damit das Konto nicht einfach fortgeführt wird, solange Ihr Euch streitet; natürlich nur das zweite Konto, das erste mußt Du natürlich korrekt weiterzahlen. Fallst Du per Lastschrift bezahlst, dann widerrufe gleichzeitig, also auch schriftlich, die erteilte Einzugsermächtigung, danach dürfen sie nicht mehr abbuchen (wobei Du im Stillen eine angemessene Bearbeitungszeit einräumen mußt, die schaffen das nicht an einem Tag, gib ihnen eine Woche dafür).

Sollte es darauf hinauslaufen, daß Du da nicht rauskommst und das Geld nicht zurück bekommst, dann sieh zu, daß Du wenigstens mit sofort, also sobald dies feststeht, das 2. Konto abmeldest.

Und hebe Dir von allen Schreiben eine Kopie auf als Nachweis, sowie z.B. die Sendebestätigung vom Fax oder die Postquittung beim Einschreiben. Das ist zwar etwas mühsam und langwierig, aber bei Behörden - und das ist eine behördengleiche Institution - geht es immer etwas langsamer zu, dafür gründlich und penibel. So mußt Du mit ihnen umgehen.

Du wirst sehen, daß sie dann reagieren, das ist die Vorgehensweise, die sie verstehen. Dann nehmen sie Dich ernst.

Viel Erfolg

...zur Antwort

Bei Betrieben setzt sich der Beitrag aus 2 Komponenten zusammen: 1. Betriebsstättenbeitrag, ggf. mehrfach bei mehreren Standorten 2. betriebliche bzw. betrieblich genutzte KFZ, wobei das erste KFZ beitragsfrei ist

Bei Betrieben in der Privatwohnung entfällt der Betriebsstättenbeitrag, sofern die korrekte Anmeldung des Haushalts nachgewiesen wird (also gib die Beitragsnummer Deines Mitbewohners an, der sich angemeldet hat). Es entfällt aber auch das beitragsfreie KFZ, d.h. Dein geschäftlich genutztes privates KFZ ist mit EUR 5,99 monatlich beitragspflichtig. Falls Du wirklich kein KFZ besitzt, was ja bei Unternehmern echt selten vorkommt, dann muß das stimmen, denn das läßt sich ggf. behördlicherseits überprüfen. Auch dann mußt Du Dich ebenfalls anmelden, machst dazu die o.g. Angaben, also NULL Mitarbeiter, NULL Fahrzeuge und die Beitragsnummer, mit der Dein Privathaushalt abgedeckt ist. Dann bist Du korrekt angemeldet, mußt aber NICHTS bezahlen.

Ich empfehle, jede schriftliche Kommunikation mit dem Beitragsservice per Fax vorzunehmen, das ist schnell, nachweisbar wie ein Einschreiben und kostenlos. Dann bist Du auf der sicheren Seite, weil Du das Erforderliche getan hast und Deiner Anmeldepflicht nachgekommen bist.

Alles klar?

...zur Antwort

na, es passiert dasselbe, was überall passiert, wenn Du eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlst: Mahnung, Mahngebühren, irgendwann ein Mahnbescheid, irgendwann ein Gerichtsvollzieher, irgendwann eine Pfändung. Das ist beim Beitragsservice nicht viel anders. Und bis das passiert, vergeht relativ viel Zeit, die sind eigentlich recht großzügig mit den Fristen.

Das darfst Du allerdings nicht gleichsetzen mit harmlos: da sie eine behördengleiche Institution sind, stehen ihnen auch behördengleiche Rechte zu, also brauchen sie für einen Mahnbescheid kein Gericht zu bemühen, sondern können das in eigener Herrlichkeit tun, wie z.B. das Finanzamt, und sie schicken z.B. den Zoll zur Eintreibung. Und irgendwann sind sie gnadenlos und greifen mit allen rechtlichen Mitteln der Abgabenordnung durch, dann bleibt Dir höchstens die Ratenzahlung.

Alles klar?

...zur Antwort

ersatmal: von der "GEZ" hast Du ganz sicher kein Schreiben erhalten. Wenn da wirklich noch "GEZ" als Absender drauf steht, kommt das von Betrügern, dann melde das bitte dem "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", der wird Dir dafür dankbar sein. Das ist der Nachfolger der GEZ. Und falls so wäre, bräuchtet Ihr nichts zu bezahlen, logisch ?

Für ein leerstehendes Haus muß man keinen Beitrag bezahlen, denn das ist kein Haushalt im Sinne des Rundfunkbeitrags, also kannst Du die Forderung zurückweisen. Daß Du geantwortet hast, mußt Du evtl. beweisen können, z.B. Kopie des Antwortschreibens und Einlieferungsquittung bei der Post. Beim Beitragsservice geht viel Post verloren. Allerdings ist die Beweisführung schwierig, die Möglichkeit, sich durchzusetzen deshalb auch.

Ich würde denen schreiben, daß es dort keinen Haushalt gibt im Sinne der Beitragspflicht, da es sich um eine Baustelle handelt, und daß Du dies mit Schreiben vom .... (Datum) schriftlich mitgeteilt hast (Kopie mitschicken), und daß Du Dich beim Einzug ummelden wirst, also erst, wenn es soweit ist. Die Anmeldung Deines Freunds beim Einwohnermeldeamt erwähnst Du gar nicht.

Wenn Du eine Chance hast, dann auf diesem Weg.

Naja, und dann gibt's noch folgenden Kniff, aber erst, wenn's wie oben beschrieben nicht klappt: Du hast wohl den jetzigen Haushalt angemeldet, Dein Freund den neuen. Dann melde Dich beim Einwohnermeldeamt auch schon um und melde Dich beim Beitragsservice ab mit dem Hinweis auf die Anmeldung Deines Freundes (dessen Beitragsnummer mit angeben). Es muß ja nur einer für den Haushalt bezahlen. Dann endet Deine Beitragspflicht und seine läuft weiter.

Grundsätzlich sind sowohl die Beitragspflicht durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) gesetzlich geregelt, als auch die Vorgehensweise durch die Abgabenordnung , (AO) so daß sie nicht so viele Details in ihren Schreiben angeben müssen. Damit sind sie auch weitgehend im Recht. Das macht dieses schofelige Verhalten des Beitragsservice aber nicht besser, andere Behörden kriegen das viel eleganter hin.

...zur Antwort

wie bei anderen gesetzlichen Vorschriften auch: man muß sie einfach kennen und korrekt danach handeln. (wie man das in der Praxis anstellt sagt der Gesetzgeber leider nicht, und daß das kaum möglich ist, zeigen z.B. die vielen spezialisierten Anwälte, die nur einen Teil der Gesetze einigermaßen 'gut drauf' haben. von den übrigen Gesetzen wissen sie auch nicht so viel. Und sie informieren sich hauptberuflich, nicht wie der Normalbürger, der sich zwischen Feierabend und Bettruhe informieren muß).

Du hättest Dich also püntklich zum 1.1.13 anmelden müssen (und ggf. Deinen Antrag auf Befreiung stellen müssen). Und leider sind die Vorschriften sehr unfair: rückwirkende Beitragsforderungen können erhoben werden, rückwirkende Befreiung wird jedoch nicht gewährt, sondern nur ab dem Datum der Antragstellung. Du wirst also zahlen müssen; immerhin wird Ratenzahlung unkompliziert gewährt.

Und wenn Du mit denen telefonieren willst, geht hier am günstigsten: 0221 5061-0

Noch etwas: da Du nur geringfügig mehr als den Hartz-4-Satz verdienst: Es gibt ein Gerichtsurteil aus 2011 (?): wenn jemand nur geringfügig mehr als den Hartz-4-Satz verdient und durch Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger als den Hartz-4-Satz übrig behält, ist dann auch noch befreiungswürdig, zumindest bis zur Höhe des Betrags, um den der Hartz-4-Satz unterschritten wird. Vielleicht hilft Dir das ein wenig.

Alles klar?

...zur Antwort

erstmal etwas Formalismus: Schreiben der "GEZ" solltest Du zur Anzeige bringen, da es sich um einen möglichen Betrugsfall handelt. Die GEZ gibt es so schon seit Anfang 2013 nicht mehr, die heißt jetzt "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Nur auf deren Schreiben mußt Du eingehen.

Rückwirkend gibt es keine Befreiung, niemals, Dein Bekannter hat vielleicht die Belege (BAFöG-Bescheid, usw.) verspätet eingereicht, aber den Antrag sicherlich frühzeitig gestellt. Das funktioniert bei ALLEN Behörden so: Wer eine Leistung bekommen will, muß einen Antrag stellen, ab dann läuft die Maschine; und das Einreichen aller Belege Schreiben, Telefonate usw. kann später erfolgen, hauptsache, der Antrag liegt fristgerecht vor.

Und ein Beispiel: Arbeitslosengeld gibt es auch erst ab dem Tag der Antragstellung und nicht rückwirkund ab dem Beginn der Arbeitslosigkeit. Und was 'EnnoBecker' hier geschrieben hat, ist völlig richtig: im Unrecht gibt's keine Gleichheit. Es könnte sogar passieren, daß der Beitragsservice diesen Fehler bemerkt und die zu Unrecht gewährte Befreiung wieder aufhebt und Geld nachfordert.

Für Dich heißt das jetzt: für die Vergangenheit mußt zu bezahlen, für die Zukunft mußt Du sofort einen Antrag stellen, sofern Du jetzt noch die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllst.

Alles klar?

...zur Antwort

bis 31.12.2012 galt: eigenes Zimmer/Wohnung im elterlichen Haus + eigene Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher) + eigenes Einkommen oberhalb des Sozialhilfesatzes = eigene Rundfunkgebührenpflicht

Anmeldung erfolgte bei der GEZ, Rechnungstellung von der GEZ, Zahlung an die GEZ.

War eine dieser Voraussetzungen NICHT erfüllt, gab's auch keine Gebührenpflicht. Den Besitz z.B. eines Fernsehers mußte die GEZ ggf. nachweisen - das dürfte ihr schwer fallen, wenn Dein Neffe das nicht freiwillig zugegeben hat. Und die Anmeldung als Hauptwohnsitz ist ebenfalls nicht ausreichend. Da die GEZ die näheren Umstände nicht kannte und grundsätzlich davon ausgehen konnte, daß ja wohl jeder einen Fernseher hat, hat sie damals recht schnell die Gebührenpflicht unterstellt und Rechnungen geschickt..... verständlich, etwas agressiv, aber nicht präzise und somit angreifbar.

Seit 01.01.2013 gilt: Der Haushalt zahlt pauschal € 17,98 pro Monat bzw. € 53,94 alle 3 Monate, gleichgültig, wer und wie viele Personen darin wohnen, welche und wieviele Rundfunkgeräte sich darin befinden, und auch gleichgültig, welche Einkommensverhältnisse bestehen. Sozialfälle können sich wie bisher befreien lassen.

Anmeldung, Rechnungstellung, Bezahlung usw. erfolgen von bzw. an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" in Köln. Die GEZ gibt's nicht mehr. Wenn also noch "GEZ" auf dem Schreiben steht, ist's eine Fälschung.

Ergebnis: der Aufenthalt im Ausland ist wegen der Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland ohne Belang. Wenn Dein Neffe nicht bereits zugegeben hat, bis Ende 2012 einen Fernseher (oder Radio/Computer) besessen zu haben, kann er die Zahlungspflicht bestreiten und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Ab 2013 genügt die Erklärung, daß er im elterlichen Haushalt gelebt hat und dieser durch die Anmeldung seiner Eltern unter Angabe der Beitragsnummer seiner Eltern bereits seiner Beitragspflicht nachkommt. Damit ist Dein Neffe rückwirkend ab 1.1.13 und bis auf weiteres beitragsfrei.

Die Forderung der GEZ ist somit komplett zurückzuweisen. Weitere Info und Formulare gibt's hier: www.rundfunkbeitrag.de

Alles klar?

...zur Antwort

die GEZ gibt es seit 1.1.13 nicht mehr, heute macht das der Beitragsservice, aber das nur am Rande. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind "Anstalten des öffentlichen rechts", treten also wie eine Behörde auf. Bei Forderungen können sie in eigener Herrlichkeit vollstrecken wie z.B. auch das Finanzamt; sie müssen also nicht den Weg übers Amtsgericht gehen. Wenn sie eine Forderung gegen Dich haben, haben sie Dir das vorher mehrfach mitgeteilt und angemahnt, wenn Du also diese Schreiben wegen .... hmm ... Desinteresse gleich weggeworfen hast, bist Du es selbst schuld.

...zur Antwort
  1. es gibt keine "GEZ gebühren", die gab's noch nie. Denn die GEZ war nur ausführendes Organ, das für die Sender die "Rundfunkgebühren" eingezogen hat.

  2. Es gibt auch keine Rundfunkgebühren mehr, die wurden zum 31.12.2012 abgeschafft und durch den "Rundfunkbeitrag" ersetzt. Die GEZ wurde ebenfalls abgeschafft und durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ersetzt.

  3. Als BAFöG-Empfänger bist Du NICHT befreit, schon gar nicht automatisch, sondern Du erfüllst nur die erforderlichen Voraussetzungen für die Befreiung. Also gehe z.B. auf die neue Homepage des Beitragsservice www.rundfunkbeitrag.de und mach Dich dort schlau und hole Dir die Formulare zum Anmelden und zum Befreien und stelle einen Antrag auf Befreiung. Deinem BAFöG-Bescheid liegt eine entsprechende Bescheinigung als Beweis bei. Schicke beides per Einschreiben an den Beitragsservice. Ab dem Monat NACH Antragstellung bist Du dann auch befreit. Kümmere Dich schnellstens daraum, denn rückwirkende Befreiung gibt es nicht. Wenn Du den BAFöG-Bescheid noch nicht hast, stelle trotzdem den Antrag und reiche die BAFöG-Bescheinigung nach; das gilt auch bei den Verlängerungen.

Noch etwas: BAFöG ist befristet, die Befreiung auch. Kümmere Dich immer frühzeitig um die Verlängerung.

Alles klar?

...zur Antwort

es ist gaengige Praxis und fuer beide Seiten aeusserst bequem, die Kreditkarte dafuer zu verwenden. Und es ist eine Unsitte, nichts anderes mehr zu akzeptieren. Natuerlich steht es jeder Autovermietung frei, wie sie ihre Sicherheit sicherstellt, und natuerlich ist das verhandelbar. Aber Du kannst sie leider nicht zwingen, etwas anderes als die KK zu akzeptieren, aber versuche es wenigstens, z.B. mit genug Bargeld. Das kannst Du uebrigens schon vorab telefonisch aushandeln.

...zur Antwort

Eine Kuendigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende innerhalb der Probezeit ist zulaessig und ueblich. Dabei kommt es exakt auf den Tag an, also ein Tag zu spaet, ... dann geht's einen Monat laenger. Das steht sogar so im BGB in den Vorschriften zum Arbeitsvertrag. Nach der Probezeit sieht's dann aber anders aus, da gelten deutlich laengere Fristen. Falls im Vertrag nichts Anderes geregelt ist gibt es verschiedene Kuendigungsfristen, die von der Dauer des Arbeitsverhaeltnisses abhaengig sind. Schau mal im § 622 BGB nach, z.B. hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Aber erstmal hat der Vertrag Vorrang. Zusaetzlich koennte auch noch etwas Anderes im Tarifvertrag Deiner Branche geregelt sein, was auch ohne konkrete Angaben in Deinem Arbeitsvertrag gilt; und erst wenn nichts vereinbart ist, dann gilt das BGB. Die Regelungen im BGB sind i.d.R. Minimalvorschriften, die in den Vertraegen meist gleuch gut oder besser geregelt sind.

Fuer die Zukunft: Vertraege sind fuer beide Seiten verbindlich, wenn sie nicht gerade gegen bestehende Gesetze verstossen oder sittenwidrig sind. Deshalb nimmt man den Vertrag erstmal mit nach Hause und liest ihn sich aufmerksam durch. Jeder Arbeitgeber wird Dir das respektvoll zugestehen; falls nicht, solltest Du dort gar nicht anfangen, dann stimmen auch andere Dinge dort nicht. Und falls Dir etwas nicht gefaellt, dann sprich mit ihm darueber, nachgeben kannst Du dann immer noch, aber oft wird im Vertrag dann auch etwas geaendert.

Und in Deinem Fall: wenn Ihr beide Euch einig seid, kannst Du auch SOFORT gehen, EINVERNEHMLICH geht immer, Die meisten Arbeitgeber stehen auf dem Standpunkt, dass man 'Reisende nicht aufhalten soll' und sind ggf. auch kulant und verzichten auf die Einhaltung des Vertrags. Also rede mit ihm.

Alles klar?

...zur Antwort

"GEZ" ist Geschichte, weder hat es jemals GEZ-Gebühren gegeben, noch gibt es seit Jahresbeginn eine Organisation dieses Namens.

Es waren früher die Rundfunkgebühren, heute ist es der Rundfunkbeitrag, früher hat die GEZ als Beauftragte der oeffentlich-rechtlichen Sender die An-, Ab- und Ummeldungen vorgenommen, sowie das Inkasso betrieben, heute tut das der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Aber das nur am Rande.

Es kommt nicht auf die Einkommenshoehe an, sondern auf den vorhandenen Haushalt. Die einzigen Moeglichkeiten, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden sind amtlich anerkannte Gruende, also alle Arten von Hartz4, BAFoeG, Asylstatus usw., und (beitragsreduziert auf einen Drittelbeitrag) die meisten Behinderungen.

Also wenn Du es schaffst, mit dem Einkommen aus einem Minijob im eigenen Haushalt zu leben - geht das ueberhaupt? - dann bist Du leider auch beitragspflichtig.

Alle weiteren Informationen findest Du hier: www.rundfunkbeitrag.de

Alles klar?

...zur Antwort