Reicht für die GEZ Befreiung Schreiben von der Witwenrente?
Hallo, Meine Mutter möchte sich von der GEZ Gebühr befreien lassen. Reicht es aus , wenn sie ein Schreiben von ihrer Witwenrente Knappschaft bei tut ?
Danke
1 Antwort
Also ohne Wisch wird es ja eh nicht gehen. Sonst könnte ja jeder behaupten, verwitwet zu sein ... .
Viel fragwürdiger ist, ob mit der Witwenschaft allein die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt sind? Die Witwenrente als einziger Grund wird wohl leider nicht ausreichen.
Hier informiert das GEZ-Genossenschaftszwangsveranstaltungskomitee direkt:
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – VoraussetzungenSie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze)
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
Befreien lassen können sich außerdem:
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG)
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)
Und so kannst den Befreiungsantrag einreichen: