Reicht für die GEZ Befreiung Schreiben von der Witwenrente?

1 Antwort

Also ohne Wisch wird es ja eh nicht gehen. Sonst könnte ja jeder behaupten, verwitwet zu sein ... .

Viel fragwürdiger ist, ob mit der Witwenschaft allein die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt sind? Die Witwenrente als einziger Grund wird wohl leider nicht ausreichen.

Hier informiert das GEZ-Genossenschaftszwangsveranstaltungskomitee direkt:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen

Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
  • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze)
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG

 Befreien lassen können sich außerdem:

  • Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG)
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)

Und so kannst den Befreiungsantrag einreichen:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html