Betriebskostenabrechnung muss wann erfolgen?


20.04.2020, 17:51

Darf Sie die Erstattung zurückhalten?

2 Antworten

Ein Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Falls der Abrechnungszeitraum beispielsweise vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 gehen sollte, hat der Vermieter bis 31.12.2020 Zeit.


Svenibenni 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 18:26

Heißt im Klartext? Was kann ich tun, wenn genau diese Zeit weit überschritten ist?

GrafRotz  20.04.2020, 19:01
@Svenibenni

Willst du damit sagen, dass es sich um die Betriebskosten-Abrechnung 2018 handelt?

Aivas  20.04.2020, 20:19
@Svenibenni
Was kann ich tun, wenn genau diese Zeit weit überschritten ist?

Dann ist der Vermieter trotzdem noch verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Als Mieter braucht man dann allerdings keine Nachzahlung mehr leisten, ein Guthaben muss der Vermieter aber auszahlen.

Außerdem hat man als Druckmittel per Gesetz das Recht, die Vorauszahlung für die Nebenkosten zuküftig zurück zu halten, nachdem man dem Vermieter eine Frist zur Erstellung gesetzt hat und die Zurückbehalt angekündigt hat.