Bestehender Bausparvertrag mit Vermögenswirksamen Leistungen?
Guten Tag,
ich habe einen bestehenden Bausparvertrag der LBS, angelegt vor Studium und Ausbildung. Die LBS schickte mir einen Brief mit: Die Bausparsumme steht zur Verfügung.
Nach Jobwechsel trete ich einen Job an, bei dem Vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Ich bin nicht für Arbeitnehmer-Sparzulage berechtigt.
Können die vom Arbeitgeber gezahlten Leistungen nun einfach auf den Bausparvertrag gezahlt werden? Wenn ja, ist das Sinnvoll? Wenn nein, was mache ich bestmöglich mit diesen Leistungen?
3 Antworten
Wenn die LBS sagt: Die Bausparsumme steht zur Verfügung bedeutet das, dass der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Also genügend Geld eingezahlt wurde (und lange genug gewartet wurde) um das Guthaben und das Darlehen zu erhalten.
Das Darlehen wäre von einem wohnwirtschaftlichem Zweck abhängig.
Solange der Bausparvertrag noch nicht komplett eingezahlt wurde (also das Guthaben kleiner als die Bausparsumme ist) könnten die vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag fließen. Oder Du könntest für diesen Zweck einen kleinen neuen Bausparvertrag abschließen.
Ich würde allerdings bei den kleinen Summen eher langfristig an einen ETF Sparplan denken - weil die Kosten für einen Bausparvertrag und die Nullzinsen machen das Ganze sehr unbefriedigend.
Beim schnellen Googeln bin ich auf diese Seite gestoßen https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/
Allerdings habe ich mich nicht mit der Seite beschäftigt und weiß nicht ob sie seriös ist.
Bei den Bausparverträgen die ich kenne kann/darf man weiter einzahlen. Aber natürlich wird die Bausparkasse alles versuchen (so es denn vertraglich möglich ist) Dir den Vertrag auszuzahlen denn die verlieren ja mit jedem Tag Geld an diesem Vertrag.
Im Normalfall wirst Du ihn nicht für eine Finanzierung einsetzen wollen weil die Konditionen für ein Darlehen wahrscheinlich (unter heutigem Gesichtspunkt) grottenschlecht sind. Und die Rückzahlungsdauer bei einem Bausparvertrag meist sehr klein und dadurch die monatliche Belastung groß ist. Ein Bausparvertrag für eine Finanzierung macht nur in seltenen Fällen Sinn. Die Angebote für Hypotheken sind seit etlicen Jahren besser als das alte Bausparmodell. Das Modell hatte Sinn als die Banken nicht für jeden eine Baufinanzierung angeboten haben.
Eine Ausnahme ist im Einzelfall der Ansparvorgang im Rahmen eines Riestervertrages. Durch die Zulagen und Steuervorteile zusammen mit der Möglichkeit das Geld für die Finanzierung herzunehmen kann ein Darlehen im Rahmen eines Riesterbausparvertrag Sinn machen oder eben auch nur um das Geld mit vernünftiger Rendite anzusammeln.
Grundsätzlich ist es natürlich möglich, die VL auf einen Bausparvertrag einzuzahlen. Ob das in Deinem Fall noch geht ist, kannst Du in den Vertragsbedingungen nachlesen bzw. bei der Bausparkasse erfragen.
Ob es sinnvoll ist, musst Du für Dich selbst entscheiden, denn nur Du selbst kannst wissen, wofür Du das Geld einmal verwenden willst und wie lange Du auf das Geld verzichten kannst.
https://www.finanztip.de/bausparvertrag/bausparen-junge-leute/
Alternativ könntest Du, wenn das Geld für längere Zeit (ab 10 Jahre) nicht benötigst und ggf. etwas zur Vorsorge sparen möchtest das Geld in einen ETF-Sparplan stecken:
Danke für deine Antwort, ich habe mein Problem nochmal unter der anderen Antwort spezifiziert.
Da ich mein Behörden und Justizdeutsch nicht sonderlich gut ist... Unter welchen Absatz könnte sowas in meinem Vertrag stehen und was sollte dort idealerweise stehen?
Naja, unter diesen Umständen ist die Sache natürlich klar.
Ich denke, Du musst nicht nach einem bestimmten Absatz suchen. Laufzeit, Summe, Kündigung wären vielleicht Stichworte, ich hatte nie einen BSV.
Du hast die Frage doch im Grunde schon selbst beantwortet. Wenn die Maximalsumme noch nicht erreicht und die Verzinsung gut ist, zahlst Du natürlich weiter, jetzt über Deine VWL, darauf ein. Woher das Geld kommt, darfst Du doch allein bestimmen.
Wie @detlef32 schon richtig geschrieben hat, wirst Du den Bausparvertrag sicher nicht für den ursprünglichen Zweck benutzen, weil man heutzutage eine viel günstigere Finanzierung ohne BSV bekommt.
Nutze den BSV solange wie möglich als gut verzinsten Sparvertrag, den Du Dir auszahlen lässt, sobald die LBS den Vertrag kündigt. Das wird sie so früh wie möglich versuchen, weil sie auf so einen Vertrag heute draufzahlt. Wenn Du die Kündigung erhältst, geh zu einer Verbraucherzentrale und lass überprüfen, ob der Zeitpunkt schon zulässig ist, weil viele Bausparkassen versuchen, unzulässig früh aus diesen alten Verträgen herauszukommen.
Also, ich wäre da auch ziemlich unsicher. Ich würde mir das Geld holen und en Haus bauen oder Wohnung kaufen. Aber, ob man die vom Arbeitgeber gezahlten Leistungen auf den Bausparvertrag gezahlt werden können, bin ich überfragt. An Deiner Stelle würde ich einmal einen Anwalt zu Rate ziehen oder so. Damit wäre ich dann auf der sichersten Seite.
Danke für deine Antwort. Einen neuen Bausparvertrag (BSV) sehe ich als nicht sinnvoll an, da ich keine staatliche Förderung bekomme und die Zinsen sehr gering sind. Mein alter Vertrag hat die maximale Summe noch nicht erreicht, darauf bezieht sich meine Frage.
Hätte ich keinen alten Bausparvertrag mit momentan guten Zinsen, würde ich vermutlich auch zu ETF's tendieren.
Die verlinkte Seite ist mir ebenfalls schon geläufig. Ich hatte die Frage zu meinem bisschen spezifischeren Problem jedoch aus guten Grund gestellt :)
Nochmal zum BSV: Ich möchte diesen in Zukunft artgerecht nutzen, also mir Eigentum erwerben. Dies liegt aber noch in zeitlicher Ferne, deswegen erscheint mir das Einzahlen der vermögenswirksamen Leistungen in einen BSV, als beste Lösung für meine jetzige Situation.
Deswegen: Ist es möglich auf einen alten LBS BSV der Zuteilungsreif ist, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen bis die Vertragssumme erreicht oder der Traum vom Eigenheim in Sichtweite rückt?