Wohngeldberechnung Bonuszinsen mit einbezogen?
Ich beziehe Wohngeld und wurde nun aufgefordert, laut Datenabgleich zwischen Wohngeldstelle und des Bundesamtes für Steuern nachträglich nicht angegebenes Kapitalvermögen von der LBS HT anzugeben. Die Zinseinkünfte 2018 LBS wurden von mir exakt vorgelegt, ich hätte aber laut Wohngelde auch die Bonuszinsen mit angeben müssen.
Die werden aber erst gezahlt, wenn der Bausparvertrag in 2 Jahren fällig ist. Die Wohngeldstelle besteht darauf, lt. ihrem Gesetz wären die Bonuszins mit in die Berechnung zu nehmen.
Ist das korrekt. Ich finde kein Wohngeldgesetz im Internet, wo ich das nachlesen kann.
Kann jemand helfen?
1 Antwort
Die Zinsen wurden Deinem Konto gutgeschrieben, also sind sie Dir zugeflossen, auch wenn Du sie nicht abheben kannst. So wie in diesem Urteil, aus dem man Analogien zu Deinem Fall ziehen kann. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/%3Fquelle%3Djlink%26docid%3DMWRE160002945%26psml%3Dbsndprod.psml%26max%3Dtrue&ved=2ahUKEwje49PlhJrmAhWDalAKHVGtAq0QFjACegQIAhAB&usg=AOvVaw2_HyOf1I0ztdI4sXZqUued
Und hier noch der Paragraf des Gesetzes, welches Du nicht im Internet findest. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html&ved=2ahUKEwiX38i9hZrmAhUBUlAKHR77CGYQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw2gnBOkeTAzMbtGNVqI7scu Abs.2 Nr.15.
Danke Andri 123 für die gute Recherche. Sehr aufschlussreich, auch das genannte Urteil. Nur wüßte ich doch noch gerne, auf welchen Punkt im Wohngeldgesetz sich die Mitarbeiterin beruft? Hinweise im Antragsformular zu den Angaben zum Einkommen, die ausdrücklich „Zinsen aus Kapitalvermögen (u.a. aus Sparbüchern und Bausparverträgen)“ habe ich korrekt gemacht, da steht nichts von einschließlich Bonuszinsen, die erst nach Ablauf des BSV gezahlt werden. Leuchtet mir einfach nicht ein. Sind die tatsächlich im Recht?
Danke im Voraus.