wird der feiertag bezahlt?
zimmermädchen im hotel angestellt,arbeitet von montag bis freitag,wenn jetzt ein wochentag ein feiertag ist und sie zu hause bleibt bekommt sie diesen tag bezahlt
öffters ist sie schon 1-2 std eher vertig,als im vertrag steht,und kann dann nach hause gehen,muss die rest zeit bezahlt werden. danke
3 Antworten
Du musst zwei Aspekte unterscheiden: Arbeitszeit und Vergütung.
Zur Arbeitszeit:
Da Hotels normalerweise sieben Tage die Woche geöffnet sind und an Feiertagen bzw. Wochenenden nicht schließen, kommt es im Detail auf die Regelungen des Arbeitsvertrags bzw. anwendbarer Betriebsvereinbarungen an. Dort wird geregelt, wie Wochenenden und Feiertage zu behandeln sind. Gibt es keine besonderen Regelungen, so greifen die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, d.h. Feiertage, die auf Arbeitstage fallen, sind arbeitsfrei. Wird dort geregelt, dass Du beispielsweise einen Zuschlag für Feiertagsarbeit bekommst oder ein Freizeitausgleich erfolgt, dann sind Feiertage an Werktagen auch Arbeitstage.
Zur Vergütung:
Hast Du einen Vertrag, der eine Stundenvergütung vorsieht, d.h. nur nachweislich gearbeitete Stunden werden mit einem genannten Stundensatz bezahlt, dann sind Tage, an denen Du nicht arbeitest, natürlich Tage ohne einen Stundenbeitrag zu Deinem Gehalt. Das sind jedoch eher Aushilfsverträge und nicht permanente Anstellungen.
Hast Du einen Vertrag, der eine Regelarbeitszeit pro Woche festlegt und dafür ein Gehalt nennt, dann sind Feiertage nicht Minusstunden, sondern als arbeitsfreie Tage berücksichtigt. In einem Monat mit fünf Feiertagen an Werktagen bekommst Du daher trotzdem Dein volles Gehalt.
Wird der Arbeitstag z.B. mit 8 Stunden beziffert und es gibt nach 7 Stunden keine Arbeit mehr, dann ist die letzte Stunde vom Arbeitgeber dennoch zu vergüten, denn die Arbeitszeit der Angestellten wäre ja verfügbar gewesen. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, für genügend Aufgaben zu sorgen. Mit anderen Worten: wenn in einer Woche mit 5 x 8 Stunden die Aufgaben nach im Mittel 7 Stunden ausgehen (keine Zimmer mehr übrig, keine anderen Aufgaben stehen an), dann kann die Angestellte zwar nur in Absprache mit dem Arbeitgeber vorzeitig nach Hause gehen, aber die Tage werden in jedem Fall voll vergütet. Andersherum: würde die Arbeit an einem Tag 9 Stunden erfordern, wäre eine Stunde als Gleitzeitguthaben oder Überstunde zu rechnen, da nur die Arbeitskraft für einen vollen Arbeitstag (z.B. 8 Stunden) geschuldet wird.
Das ist jedoch auch dem Vertrag bzw. Betriebsvereinbarungen zu entnehmen.
wenn jetzt ein wochentag ein feiertag ist und sie zu hause bleibt bekommt sie diesen tag bezahlt
Ist das jetzt die Frage? Oder bekommt sie das Geld tatsächlich bezahlt?
öffters ist sie schon 1-2 std eher vertig,als im vertrag steht,und kann dann nach hause gehen,muss die rest zeit bezahlt werden
Was für einen Arbeitsvertrag gibt es denn und wird sie nur nach den geleisteten Stunden bezahlt? Dann gibt es natürlich für Tage an denen nicht gearbeitet wurde auch keine Bezahlung. Und wenn man weniger Stunden benötigt, werden auch nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt.
Hotels haben auch bei Feiertagen geöffnet! 😜😁😎
Also warum sollte ein Zimmermädchen dann zu Hause bleiben sollen.
Bist Du an dem Tag zur Arbeit eingeteilt bzw. Du arbeitest an solch einen Tag immer und Du brauchst tatsächlich aufgrund des Feiertages nicht arbeiten, dann handelt es sich um einen bezahlten Arbeitstag!
Und wenn Du früher gehen darfst, kommt es auf Deinen Arbeitsvertrag an, ob Du dann dennoch bezahlt werden musst!
Da wir diesen nicht kennen, kann man nur Vermutungen anstellen, die Dir nicht wirklich weiter helfen.