Bei starken Regenfällen läuft das Wasser vom Dach des Nachbarn in meinen Schuppen, was kann ich tun?
Meine Schwester und ich haben von unseren Eltern gemeinsam ein Grundstück geerbt. Per Teilungsvereinbarung gehört meiner Schwester der rechte Schuppen und mir der linke Schuppen.
Der Schuppen meiner Schwester hat ein Spitzdach und ist ohne Regenrinne. Das war bisher auch kein Problem, da der Hof nicht gepflastert war und das Regenwasser versickern konnte. Aus einem Teil des Schuppens hat meine Schwester eine Garage gebaut und davor mit Gefälle zu meinem Schuppen gepflastert. Dadurch läuft das Regenwasser ungehindert zu meinem Schuppen. Bei starken Regenfällen läuft das Wasser sogar in meinen Schuppen. Wir haben inzwischen auf meine Anregung gemeinsam einen Sickerschacht bauen lassen. Wenn dieser diese Wassermengen aber nicht so schnell aufnehmen kann, wird mein Schuppen trotzdem überflutet. Ich mache mir auch ernste Sorgen um das Fundament.
Wir haben gestern nach den starken Regenfällen und einem vollgelaufenem Schuppen wieder das Gespräch gesucht. Von meinem Schwager kam folgende Antwort: „was geht uns der Scheiß an“. Also, was interessiert es ihn, was mit unserem Schuppen ist.
Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Eigentum zu schützen, ohne kostspielige Baumaßnahmen auf mich nehmen zu müssen?
2 Antworten
ich würde, trotz der pampigen Antwort von deinem Schwager, nochmals im ruhigen Ton mit den beiden sprechen
und wenn die beiden dir dann immer noch nicht entgegenkommen, kannst du immer noch 'nen Anwalt um Rat fragen
Schaut doch mal in euren Teilungsvertrag, ob da was entscheidendes drin steht. Ansonsten würde ich es mit einer Dachrinne versuchen die in einer Regentonne oder Sickerschacht endet. Bei der Tonne hättet ihr dann wenigstens noch gemeinsames Gießwasser für die Blumen und das spart teures Trinkwasser.
auf keinen Fall lohnt sich bei sowas ein Streit. Gemeinsame Lösungen sind gefragt und dann gehts einem auch seelisch besser. Glaubt mir!
Bei Schäden gilt das Verursacherprinzip.
Primär ist natürlich zu versuchen, das gütlich zu klären.
Dein Schwager ist hier der falsche Ansprechpartner (Schwager kann mitreden, hat aber nichts zu sagen), sondern das Problem solltest Du in einem Gespräch Deiner Schwester alleine schildern, denn die ist ja Eigentümerin.
Frauen haben hier oft andere Ansichten und gewisse Einflussmöglichkeiten auf ihre Partner.
Funktioniert das nicht, dann gehe in die Eskalationsstufen. Ansprechpartner ist hier generell die Eigentümerin, also Deine Schwester:
- Stufe 1: Schriftliche Problemschilderung und höfliche Bitte, das zu beseitigen (mit Frist).
- Stufe 2: Nochmalige Bitte mit HInweis, einen Gutachter und einen Anwalt zu beauftragen (wieder mit Frist).
- Stufe 3: Gutachter beauftragen und Anwalt einschalten.
Die Fristen so setzen, dass es zumutbar ist, hier die Arbeiten durchzuführen bzw. zu lassen.