Bei der Scheidung Anwalt geteilt, Ex-Frau zahlt die Hälfte nicht?

2 Antworten

Derjenige, der den Anwalt beauftragt, muss diesen auch bezahlen.

Das einzige, was von Gesetz wegen geteilt wird, sind die Gerichtskosten.

Die Kostenteilung des Anwalts hätte man in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten müssen.

In deinem Fall kannst du die Exfrau natürlich aufgrund der Beweise auf Zahlung verklagen, wobei du wieder den Anwalt zuerst bezahlen müsstest.

Nur, ob dieses vom Gericht anerkannt wird, oder ob man dort nur eine notarielle Vereinbarung anerkennt, ist fraglich.

Am besten lässt du dich dazu von deinem Anwalt beraten.

Sollte Aussicht auf Erfolg bestehen, gehst du den normalen Weg: Mahnung, Mahnbescheid, Titel, Pfändung.

Hallo Gizmoduck,

ich nehme an, dass bei euch eine einvernehmliche Scheidung vorlag. Demnach beauftragen beide Ehegatten lediglich einen Anwalt. Ihr habt es auch richtig gemacht, indem ihr vereinbart habt, die Kosten des einen Anwalts zu teilen. So können beide Ehegatten 50% der Anwaltskosten sparen, was echt viel ausmacht!

Entscheidend ist aber natürlich, deine Frage, ob du dagegen gerichtlich vorgehen kannst. Wie immer gilt: Frage am besten einen erfahrenen Anwalt. Aus meiner Sicht ist hier entscheidend, ob ein Schuldversprechen im Sinne des § 780 Satz 1 BGB vorliegt. Darin heißt es:

Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich.

Zu deinem Nachteil sieht die Norm die Vereinbarung durch Schriftform vor. Die ist durch eine Sprachnachricht oder Chats nicht erfüllt. Von daher existiert kein Schuldversprechen, das du einklagen könntest. Dies wird besonders deutlich wenn man Satz 2 der Norm liest:

Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

WhatsApp-Verläufe können daher nicht anspruchsbegründend hinzugezogen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Gizmoduck 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 13:11

Hallo rewistu, ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und eine bestimmte Form ist für so eine Abmachung nicht vorgesehen. Diese Abmachung ist somit auch mündlich geltend. Demnach gelten auch Schriftverkehr als Beweise vor Gericht. Zumal vor Gericht eigentlich auch die Wahrheit gesagt werden sollte...