Antwort
Bislang war das immer so, dass der Arbeitgeber für den Schaden, den ein Angestellter/in verursacht, aufkommen musste. Ich selber habe mal eine Blitzröhre für damals 385,- DM umgerannte. Die Information habe ich von meiner Haftpflichtversicherung bekommen.
2003 hat mir eine Raumpflegerin eine ungemein wertvolle Porzellanfigur zerlegt. Musste sie auch nicht für aufkommen.