Bislang war das immer so, dass der Arbeitgeber für den Schaden, den ein Angestellter/in verursacht, aufkommen musste. Ich selber habe mal eine Blitzröhre für damals 385,- DM umgerannte. Die Information habe ich von meiner Haftpflichtversicherung bekommen.
2003 hat mir eine Raumpflegerin eine ungemein wertvolle Porzellanfigur zerlegt. Musste sie auch nicht für aufkommen.

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Wie wäre es mal mit der Haftpflichtversicherung? Die deiner Freundin ist dafür zuständig, wenn s i e (mglst. nicht der Hund) in dein TV stürzt. Es empfiehlt sich, eine Quittung vorlegen zu können.

Ich würde mir allerdings erst mal einen Fernseher für 400,-€ neu kaufen. Und danach die Quittung einreichen. Aber vergiss nicht, den defekten Fernseher, bzw. die Kleinteile genau zu fotografieren.

Nur auf Krankheit oder Hund solltest du dich nicht berufen.

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