Behörde Gewährleistungpflicht bei Autoverkauf?
Frage 1: Unterliegt eine Behörde(Gemeinde) der Gewährleistungsverpflichtung beim Autoverkauf (an Privatperson) ebenso wie ein Gewerbetreibender (z.B. Autohändler) Oder ist dies rechtlich zu sehen wie ein Autoverkauf von Privat zu Privat?
Frage 2: Unterliegt ein nichteingetragener Verein der Gewährleistungsverpflichtung beim Autoverkauf (an Privatperson) ebenso wie ein Gewerbetreibender (z.B. Autohändler) Oder ist dies rechtlich zu sehen wie ein Autoverkauf von Privat zu Privat?
1 Antwort
Meine unmaßgebliche Meinung (da nach 6 Stunden noch keine andere Antwort da ist):
1. Eine Behörde kann die Gewährleistungspflicht nicht ausschließen, deshalb gehen Behördenfahrzeuge in der Regel in eine Versteigerung - dabei ist ein Gewährleistungsausschluss möglich.
2. Für einen Verein kann eines der Mitglieder die Rechtsgeschäfte führen. Dieses Mitglied ist Privatperson und kann als solche die Gewährleistung ausschließen.