Abgetretene Lebensversicherung nach Insolvenz?
Guten Morgen,
Ich habe in 2007 bei meiner damaligen Bank einen Kredit zur Firmengründung aufgenommen und zur Absicherung eine Risiko-Lebensversicherung hinterlegt. 2011 musste ich Insolvenz anmelden. In 2017 habe ich die Restschiuldbefreiung erhalten. Nun habe ich die Bank gebeten die Risiko-Lebensversicherung wieder freizugeben. Die Bank beruft sich aber ab auf § 301 Abs. 2 InsO und verweigert die Freigabe.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Lebensversicherung freigegeben werden muss, nachdem ich die Restschuldbefreiung erhalten habe. Ist es rechtlich wirklich so, das die Bank weiterhin die Hand auf die Risiko-LV zur Absicherung Ihrer Ansprüche halten und die Freigabe verweigern darf?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus
2 Antworten
Der Gesetzestext ist doch eindeutig:
"... die Rechte dieser Gläubiger ... aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt."
Und wenn die LV nicht abgesondert worden wäre, wäre sie in die Insolvenzmasse gefallen und verwertet worden. Schließlich gäbe es auch noch die Nachtragsverteilung.
Behördendeutsch eben.
Nein, der Gesetzgeber hat es so formuliert, m.a.W. das (auch von Dir?) gewählte Parlament.
Was ist mit den Schulden bei der Bank?
Die restlichen Schulden bei der Bank sind durch die Restschuldbefreiung alle weg. Die Bank ist durch den Insolvenzverwalter bedient worden. Die Bank hat die Forderung bei Eröffnung des Insolvenzverfahren angemeldet und wurde beim Verfahren auch durch den Sinsolvenzverwalter berücksichtigt.
Behördendeutsch eben. Aus dem Grund habe ich mir ja erlaubt hier eine Frage zu stellen :-)
Danke :-)