Abgetretene Lebensversicherung nach Insolvenz?

2 Antworten

Der Gesetzestext ist doch eindeutig:

"... die Rechte dieser Gläubiger ... aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt."

Und wenn die LV nicht abgesondert worden wäre, wäre sie in die Insolvenzmasse gefallen und verwertet worden. Schließlich gäbe es auch noch die Nachtragsverteilung.


Marcus80 
Beitragsersteller
 22.10.2018, 11:27

Behördendeutsch eben. Aus dem Grund habe ich mir ja erlaubt hier eine Frage zu stellen :-)

Danke :-)

LittleArrow  22.10.2018, 17:14
@Marcus80
Behördendeutsch eben.

Nein, der Gesetzgeber hat es so formuliert, m.a.W. das (auch von Dir?) gewählte Parlament.

Was ist mit den Schulden bei der Bank?


Marcus80 
Beitragsersteller
 22.10.2018, 10:37

Die restlichen Schulden bei der Bank sind durch die Restschuldbefreiung alle weg. Die Bank ist durch den Insolvenzverwalter bedient worden. Die Bank hat die Forderung bei Eröffnung des Insolvenzverfahren angemeldet und wurde beim Verfahren auch durch den Sinsolvenzverwalter berücksichtigt.