Baufinanzierung an anderem Ort / mit Jobwechsel?
Hallo,
meine Frau und ich planen ein Haus auf dem Grundstück von Verwandten zu bauen, dass ca. 400km weit von unserem Wohnort und unseren Arbeitsstellen entfernt liegt.
Wir arbeiten beide in Festanstellung in deutschlandweit agierenden Unternehmen. Unser Plan war es, während der Bauphase noch an unserem ursprünglichem Ort wohnen zu bleiben und erst nach Bauende umzuziehen(die Verwandtschaft hätte unmittelbar ein Auge auf die Bauarbeiten, zudem wird ein Bausachverständiger miteinbezogen).
Wir hatten nun ein Gespräch mit einem unabhängigem Finanzberater, der uns lapidar im Nebensatz mitteilte, dass die Banken vorraussetzen, dass bereits ein Arbeitsverhältnis an dem neuen Wohnort (Umkreis 100km) besteht.
Das passt nun halt so garnicht in unsere Planungen bezüglich der Zeit und der höheren Mietkosten, die wir vor Ort während der Bauphase hätten.
Ich könnte mich mit relativ kleinem Aufwand versetzen lassen. Meine Frau müsste sich neu bewerben in der anderen Region und hätte eventuell auch nochmal Probezeit - aber auch Ihre Chancen eine, sogar besserbezahlte Stelle, dort zu bekommen sind sehr hoch.
Die Finanzierungsangebote sind so kalkuliert, dass selbst im Falle eines Verdienstausfalls nach kostenlosem Tilgungssatzwechsel auf 1%, eine bezahlbare Annuität gegeben wäre.
Nun zu unseren Fragen:
Ist das wirklich gängig, dass man für die Finanzierung bereits einen Arbeitsplatz in der Umgebung der neuen Immobilie haben muss?
Würde sich eine neue Probezeit auch auf die Finanzierung auswirken?
5 Antworten
Die Denkweise der Bank ist durchaus nachvollziehbar. Stand heute hätte die eigengenutzte Immobilie eine Entfernung von 400 km zu den Arbeitsplätzen.
Die berufliche Situation deiner Frau wäre komplett ungeklärt. Bei dir muss der Arbeitgeber mitspielen. Auch was heute recht einfach geht (Versetzung) funktioniert eventuell in einem Jahr nicht mehr. Vermutungen akzeptiert eine Bank nicht in der Kreditentscheidung.
Für die Bank muss die Finanzierung langfristig gesichert sein. Ansonsten darf sie das Darlehen nicht gewähren. Stand heute ist dies bei euch nicht der Fall.
Eine Lösung : du sprichst heute mit deinem Arbeitgeber und ihr fixiert bereits schriftlich die Versetzung in der Zukunft. Eventuell reicht das der Bank.
Eine weitere Lösung : ihr plant zunächst die Vermietung des Neubaus und spielt die Variante mit der Bank durch. Ist dies darstellbar könnt ihr nach Fertigstellung immer noch selber einziehen.
Die Variante mit der vorläufigen Deklaration einer vermieteten Immobilie funktioniert, wenn das eigene Budget Finanzierungskosten und spätere Mieteinnahmen aus Sicht des Kreditgebers hergeben. Manche Kreditgeber verlangen einen höheres Einkommen, wenn die vermietete Immobilie vom eigenen Wohnort so weit entfernt liegt. Ich würde mich an einen anbieterneutralen Finanzberater wenden, der einen Überblick über die verschiedenen Richtlinien der vielen Kreditgeber hat. Weiterhin sind evtl. staatliche Förderungen, die nur für Selbstnutzer gelten, zu berücksichtigen. Eine Probezeit dürfte Probleme machen.
- Diese Regel kenne ich nicht, noch nie gehört
- Der Hinweis, dass man nach Fertigstellung umziehen wird, ist ja ausreichend. Das würde bei Jemandem der versetzt wird und sich am neuen Arbeitsort etwas kauf nicht anders sein.
"Ist das wirklich gängig, dass man für die Finanzierung bereits einen Arbeitsplatz in der Umgebung der neuen Immobilie haben muss?" -
sowas habe ich noch nie gehört.
Der "Finanzberater" hat wohl Hilfsarbeiter gelernt.
Es gibt durchaus Banken, die -aus gutem Grund- eine solche "100-Km-Grenze" in ihren internen Finanzierungsrichtlinien haben. Aber wenn DAS das einzige Argument des "Finanzberaters" war, war bzw. ist er wahrscheinlich nicht ganz so unabhängig wie er tut.
Sofern die Darlehensraten auch bei nur einem Einkommen - und auch gem. sog. Haushaltsrechnung der Banken- bezahlbar sind, sollte dem nichts entgegenstehen. Allerdings würde ich das mit dem "versetzen lassen" vorher schriftlich fest machen. Ich habe in 26 Jahren als Baufi-Berater leider zu oft miterleben müssen, dass mündliche Absichtserklärungen o.ä. von Arbeitgebern nicht immer eingehalten werden.
Das mit dem Tilgungssatzwechsel muss man sich genau ansehen, denn häufig ist es nicht möglich, die Tilgung auf 1% zu reduzieren. in den meisten Darlehensverträgen mit dieser Option findet sich die klausel, dass der Tilgungssatz nicht unter den ursprünglich vereinbarten Tilgungssatz fallen darf.
Generell ein guter Tipp. Vielen Dank erstmal.
Ich denke, wenn der Neubau als Kapitalanlage finanziert wird, wäre der Zinssatz wohl etwas höher, als bei Eigennutzung?! Gibt es da Erfahrungswerte, wieviel sowas ausmachen könnte?