Bafög in einer WG, die schon den Rundfunkbeitrag bezahlt?

3 Antworten

Beides geht.

Wenn eine andere schon bezahlt, wird sie vermutlich ein Drittel von Dir verlangen. Wenn sie dann doch nicht bezahlt, warum auch immer, wird die GEZ an Dich herantreten.

Wenn Du Dich befreien lässt, bekommst Du einmal im Jahr einen Brief und legst den Bafögbescheid vor. Damit bist Du auf der sicheren Seite.

Und nein, die Teilnehmernummer gilt nicht für die Wohnung. Wenn das Mädel umzieht, zieht auch ihre Nummer mit um.


Johanna003 
Beitragsersteller
 27.10.2023, 18:35

Danke schön! Heißt wenn ich mich befreien lasse und mich dafür neu anmelde, dann ist das meine Beitragsnummer, über die ich aufgrund von Bafög einfach nicht bezahlen muss (während ich Bafög beziehe), oder? Mich hat verwirrt, dass da stand, die Wohnung würde neu angemeldet, deshalb 😅 ich rede aber nochmal mit meinen Mitbewohnerinnen drüber, die erste Option wirkt (für mich momentan) unkomplizierter.

Andri123  27.10.2023, 18:54
@Johanna003

Ja, das ist Deine Beitragsnummer.

Und ja, die erste Möglichkeit ist wohl erstmal einfacher. Dafür ist die zweite Möglichkeit sicherer. Und da sich in WGs von jungen Erwachsenen öfters mal etwas verändert, würde ich mich selbst befreien lassen. Soviel Mehraufwand ist das ja nicht.

Du lässt dich befreien.

Warum? Damit deine Mitbewohnerin von dir nicht einen Anteil an den Gebühren verlangen kann.

Bei WGs zahlt einer für alle. Und kann natürlich von den Mittbewohnern einen entsprechenden Anteil zurückverlangen. Nur eben nicht von Leuten, die befreit sind.

Beitrags Nummer als Nachweis dieser Wohnung mitteilen ....den Rest (Kostenbeteiligung) solltet ihr innerhalb der WG regeln.

👋