Rundfunkbeitrag der Wohnung, in der ich nicht mehr wohne?
Hallo zusammen, ich habe heute einen Brief erhalten, die sagte, dass für die genannte Beitragsnummer den Beitrag von 04.2021 bis 12.2021 fällig ist. Meine Mitbewohner hat vorher aber den Beitrag bezahlt, und nach meiner Anmeldung in der Wohnung habe ich keinen Brief von Beitragsservice über meinen Beitrag erhalten, und wusste auch nicht wie ich dem Beitragsservice Bescheid darüber geben konnte.
Wir wohne ebenfalls seit Oktober nicht mehr da, und ich habe jetzt eine Beitragsnummer für meine jetzige Wohnung, worunter ich schon den Beitrag seit meinem Umzug bezahlt habe. Meine Mitbewohner ist auch umgezogen und hat die vorherige Beitragsnummer abgemeldet. Ich habe schon durchs Kontaktformular über die Webseite eine Anliege darüber gesendet. Muss ich noch ein schriftliches Schreiben per Post zuschicken? Was denkt ihr?
Danke für Ihre Hilfe und Antwort!
1 Antwort
Normalerweise reicht eine E-Mail, wenn du als Anhang die Kopien deiner Kontoauszüge mitsendest, wo die Abbuchung der GEZ-Gebühren ersichtlich ist.
Hast du dich denn sofort auf dem Einwohnermeldeamt umgemeldet?
Davon solltest Du dann ebenfalls eine Kopie beifügen.
Und bist du sicher, dass der Anschluss in der alten Wohnung wirklich weiter bezahlt wurde?
Wenn du aber erst im Oktober dort ausgezogen bist, musst du natürlich auch bis dahin noch die Gebühren zahlen.
Es kommt ja auch darauf an, ob ihr einen Gemeinschaftsfernseher hattet, oder jeder einen eigenen Anschluss im Zimmer...
Ich bin natürlich nicht vom Fach, weiß aber, dass man jedes Gerät extra anmelden muss.