Rundfunkbeitrag der Wohnung, in der ich nicht mehr wohne?

1 Antwort

Normalerweise reicht eine E-Mail, wenn du als Anhang die Kopien deiner Kontoauszüge mitsendest, wo die Abbuchung der GEZ-Gebühren ersichtlich ist.

Hast du dich denn sofort auf dem Einwohnermeldeamt umgemeldet?

Davon solltest Du dann ebenfalls eine Kopie beifügen.

Und bist du sicher, dass der Anschluss in der alten Wohnung wirklich weiter bezahlt wurde?

Wenn du aber erst im Oktober dort ausgezogen bist, musst du natürlich auch bis dahin noch die Gebühren zahlen.

Es kommt ja auch darauf an, ob ihr einen Gemeinschaftsfernseher hattet, oder jeder einen eigenen Anschluss im Zimmer...

Ich bin natürlich nicht vom Fach, weiß aber, dass man jedes Gerät extra anmelden muss.