1) Bei der Einkommensteuererklärung werden alle Brutto-Einkommen zusammengerechnet. Dann werden in der Grundtabelle die Steuern abgelesen. Die abgeführten Steuern aus dem Azubi-Einkommen werden angerechnet, wahrsc heinlich hast Du dafür keine bezahlt. Mache trotzdem Werbungskosten wie Fahrtkosten geltend. Dieses Jahr sind 9.400 € frei. Wichtig bei der Einnahme-Überschuß-Rechnung ist, dass du alle Einnahmen aber auch Ausgaben berücksichtigst. Nur die Differenz ist steuerpflichtig.
2) Die Freiberuflichkeit kannst und musst du auch für zurückliegende Zeiträume anmelden.