Auszug vor Vertragsende was kann ich Strom- und Gasvertrag zum Auszugstermin kuendigen?

3 Antworten

Klar kannst Du, denn bei einem Umzug brauchst Du keine Kündigungsfrist einhalten, sondern nur den endgültigen Zählerstand zur Abrechnung angeben.


blnsteglitz  31.10.2013, 16:58

endgültigen Zählerstand zur Abrechnung angeben

aber nicht mit dem Datum 31.11.

;-)

Primus  31.10.2013, 17:04
@blnsteglitz

Nein??

Ich bin am 20 05. umgezogen, der Mietvertrag lief bis zum 30.06 und meine Strom und Gasabrechnungen wurden zum 20.05. abgerechnet.

Läuft das hier in NRW denn alles anders?

Primus  31.10.2013, 17:10
@blnsteglitz

Ach du grünen Neune........ stimmt, das sollte in der Tat schwer werden, gröhl.......

karlchen55 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 17:05

Hallo Primus, Deine Antwort betrachtet nur die eine Seite, das Vertragsverhaeltnis mit den Versorgungsunternhmen ist auch nach meiner Meinung bei Umzug kuendbar.

Die andere Seite ist aber das Vertragsverhaeltnis mit dem Vermieter, der Mietvertrag laeuft ja trotz vorzeitigem Auszug (31.11.2013) bis zum 31.01.2014.

Hat der Vermieter dann noch fuer die verbleibenden 2 Monate ein Anrecht auf Heizung und dem dazu erforderlichen Strom?

Primus  31.10.2013, 17:14
@karlchen55

Nach meiner Meinung nicht, denn wie Du oben schon liest, lag bei mir der gleiche Fall vor.

Nach meinem vorzeitigen Auszug war ich für Gas und Strom nicht mehr verantwortlich, sondern der Vermieter.

Aber noch ein Tipp: Warte nicht auf den 31.11. der wird nicht kommen ;-)))

Primus  31.10.2013, 17:23
@Primus

Noch ein Nachtrag: Übergibst Du den Schlüssel auch schon vorzeitig und der Vermieter hat damit Zutritt zur Wohnung, bist sowieso aus der Nummer raus.

karlchen55 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 17:23
@Primus

Danke Primus,

aber bei Dir war Sommer, zumindest war die Gefahr des Einfrierens der Rohre nicht gegeben. Bei mir faellt das Ganze aber in die Wintermonate. Im Sommer haette ich diese Frage sicher nicht formuliert.

karlchen55 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 17:28
@Primus

Toller Hinweis- danke dafuer- Die Frage ist natuerlich, ob der Vermieter die vorzeitige Wohnungsuebergabe annehmen wird- denn nach meiner Meinung wird er das nicht tun!

blnsteglitz  31.10.2013, 17:28
@karlchen55

die Frage ist doch: Wie wird geheizt? Mit Strom oder Gas ? Wenn Gas- kannste doch zumindest den Strom ablesen und kündigen......

Primus  31.10.2013, 17:46
@blnsteglitz

@karlchen55: Wenn Du den Schlüssel vorzeitig abgibst, kann der Vermieter schon weitervermieten, warum sollte er also etwas gegen den vorzeitigen Auszug haben?

karlchen55 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 18:04
@blnsteglitz

Hallo binsteglitz,

danke fuer die Antwort, leider laeuft auch eine Gasheizung nicht ohne Strom, da die Umwelzung und die elektronische Steuerung Strom braucht

können kannst du alles, hast du aber mal darüber nachgedacht was passiert wenn du Gas kündigst, in der Wohnung nicht mehr geheizt wird und die Rohre einfrieren!?!? Das wird ein teurer Spaß.....


karlchen55 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 16:55

Hallo Tina34,

da hast Du natuerlich Recht, aber der Vermieter kann ja auch vorzeitig ueber die Wohnung verfuegen und sie auch vorzeitig (01.12.2013) vermieten.

Tina34  31.10.2013, 17:00
@karlchen55

das steht da aber nicht in der Frage! Dann kommt die Frage auf warum du zahlen sollst wenn die Wohnung vorzeitig vermietet wird?!?

Bei einem Umzug ist das ohne weitere Kündigungsfrist möglich, vor allem wenn du den Vertrag nicht auf deine neue Adresse ummelden kannst sollte es keine weiteren probleme geben aus den Verträgen rauszukommen.


karlchen55 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 17:14

Hallo Ladybug,

danke fuer Deine Antwort- vielleicht habe ich meine Frage schlecht formuliert. Es geht darum: Hat der Vermieter fuer die verbleibenden 2 Monate noch Anspruch auf Heizung der Wohnung und die dafuer notwendigen Stromkosten?

anitari  31.10.2013, 19:18
@karlchen55

Hat der Vermieter fuer die verbleibenden 2 Monate noch Anspruch auf Heizung der Wohnung und die dafuer notwendigen Stromkosten?

Jein. Er hat Anspruch darauf das Du die Wohnung bis Vertragende vor Schaden bewahrst.

Fehlende Beheizung kann, gerade in den Wintermonaten, zu erheblichen Schäden führen.

Auskühlung des Mauerwerks - Feuchtigkeit - Schimmel!