Außergerichtliches Kontaktverbot, Hausverbot ,Annäherungsverbot Erteilung?
Ich möchte keine soziale Beziehung zur Schwester meiner Ex-Frau und ihrer Familie, die c. a. 600 Meter weit weg von mir wohnen. Habe ich das Recht darauf, der o. g. Familie deren Schwester von meiner Ex-Frau schriftlich per Post außergerichtlich und ohne Polizei Hausverbot, Kontaktverbot, Annäherungsverbot zu erteilen?
3 Antworten
Hausverbot für deine Wohnung Grundstück ja. Kontaktverbot nein, es sei denn es ist sowas wie Stalking oder ähnlicher vorgefallen, aber dann lässt man das Gerichtlich beschließen.
Du kannst die Kontakte nur von deiner Seite aus reduzieren, in dem du z.b. nicht einkaufen gehst, wenn die gerade einkaufen gehen oder indem du ihre Nummern auf deinem Handy blockierst.
Es gibt in Deutschland keine Sippenhaft. Du kannst nur gegen die Person vor gehen, die dich angegriffen hat.
Die Person die mich angegriffen hat habe ich bei der Polizei angezeigt und ihre Eltern halten leider mit Unrecht zu ihr
Um all die Probleme mit der Person, die mich angegriffen hat, abzukürzen, habe ich die Entscheidung getroffen, alle meine sozialen Beziehungen zu der Familie abzubrechen. Darf die Familie gegen meine Entscheidung verstoßen? Ich wäre zum Beispiel damit ebenfalls nicht einverstanden, das irgendjemand aus der Familie meiner Ex-Frau falls er mich irgendwo durch Zufall sehen sollte mit mir redet!
Fordern kannst Du so einiges - gerichtlich verwertbar wären Deine Forderungen jedoch nicht.
Niemand zwingt Dich zum gesellschaftlichen Umgang mit Deiner Ex-Schwägerin und deren Kernfamilie. Wenn Du Deine Wohnung bzw. Haus bzw. Grundstück betreten lässt - bestimmst auch Du - ein Annäherungsverbot hingegen kannst Du nicht aussprechen.
Wünsche darfst Du äußern, na klar!
Hausverbot für Dein Grundstück, Dein Haus und/oder Deine Wohnung darfst Du jederzeit jedem erteilen.
Kontakt- und Annährerungsverbote könnten ins Lehre laufen, wenn die sich nicht freiwillig daran halten.
Vorgefallen ist Folgendes: Juli 2010 trennte ich mich von meiner Ex-Frau. Ebenfalls trennte ich mein Privatleben komplett von Ihr und Ihrer aggressiven Familie und begann ein neues Leben. Die Volljährige Erwachsene Tochter von der Schwester meiner Ex-Frau hat mich zum ersten mal seit der Trennung am 25 Juni 2019 während ich im Park auf einer Bank mit geschlossenen Augen sitze und die Stille genieße ohne Grund attackiert, beleidigt, Bloßgestellt. Aufgrund dessen zeigte ich Sie bei der Polizei an. Um weitere Streitigkeiten, Konflikte und Kollisionen vorzubeugen bzw. zu vermeiden habe ich mich lebenslang für den kompletten Kontaktabbruch mit der o. g. Familie entschieden. Ich hasse die Familie meiner Ex-Frau, weil die mich in der Vergangenheit Misshandelt haben! Habe ich das Recht darauf, der o. g. Familie deren Schwester von meiner Ex-Frau schriftlich per Post mitzuteilen bzw. darauf hinzuweisen, dass das zivilrechtlich laut Gesetz mein gutes Recht ist mit der o. g. Familie jeglichen Kontakt abzulehnen und dass ich damit überhaupt nicht einverstanden bin erneut eine soziale Beziehung aufzubauen nach der Trennung von meiner Ex-Frau Juli 2010 bzw. ebenfalls schriftlich darauf hinzuweisen, dass wenn die o. g. Familie künftig noch einmal gegen meine Entscheidung verstoßt, ich dieses gerichtlich durchsetzen werde?