Außendienst mit Homeoffice, Arbeitsraum steuerlich absetzbar?
Hallo Community,
ich habe mal eine Frage zum Homeoffice. Ab 01.02.15 werde ich eine neue Arbeitstätigkeit nachgehen. Da ich dann als Vertriebler im Außendienst arbeite und in meinem Arbeitsvertrag Homeoffice drin steht, meine Frage nun: Was und ab wann kann ich was absetzen?
Ich wohne in einer 4 Zimmer Mietwohnung (95qm), das vierte Zimmer ist derzeitig unbenutzt und ich möchte dort mein Homeoffice aufschlagen (15qm). Ich werde zu 80% bei Kunden sein (Dienstwagen mit 1% Regelung) und die Angebote werde ich von Zuhause schreiben. Ein Büro bekomme ich beim Arbeitgeber nicht. Ich muss dieses Jahr das Zimmer noch herrichten (Schreibtisch, Lampen etc. kaufen). Kann ich diese Anschaffungen dieses Jahr noch geltend machen? Was ist noch möglich?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
VG Dominik
1 Antwort
Da Du keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hast, sind erstmal auf jeden Fall Kosten abzuziehen.
Ob die Begrenzung auf 1.250,- im Jahr greift, oder der Abzug der Kosten unbeschränkt ist, richtet sich danach, ob dieses Arbeitszimmer das Zentrum Deiner beruflichen Tätigkeit ist.
http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
Auf jeden Fall kannst Du in Vorgriff auf das nächste Jahr schon mal das Zimmer renovieren (wenn nötig), und ein paarAnschaffungen tätigen. Beachte, Beträge über 487,90 für einen einzelnen Gegenstand (z. B. Schreibtisch) müssen nach der Betrieblichen Nutzungsdauer verteilt werden. Beträge darunter können verteilt werden.
Vielen Dank....