Auslandspraktikum in Frankreich: Muss ich Steuern zahlen?
Hallo ihr, ich (26 Jahre alt) gehe ab März für 8 Monate nach Paris um ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Von dem Institut erhalte ich 500 Euro pro Monat. Muss ich diese in Frankreich versteuern? Ich habe schon verschiedene Beiträge dazu gelesen, aber nichts genaueres zu meinem Beispiel bzw. bin ich nicht wirklich daraus schlau geworden. Vielen Dank schonmal für die Antworten. Viele Grüße, Torsten
2 Antworten
Theoretisch ja, praktisch nein.
Bei 500,- Euro im Monat sind das 4.000,- Euro im Jahr/für die Ganze Zeit.
Bei 4.000,- Euro Einkünfte im Jahr, zahlt man in Frankreich noch keine Steuern.
Bei 4.000,- Euro Einkünfte im Jahr, zahlt man in Frankreich noch keine Steuern.
Da bin ich nicht so sicher. Der Fragesteller ist in FR beschränkt steuerpflichtig.
Wahrscheinlich ist hier anhand der genauen Konstellation erst einmal das DBA aufzuschlagen.
Studenten und Praktikanten, die für weniger als 183 Tage eines Kalenderjahres bei einem Unternehmen in einem Partnerstaat beschäftig sind, in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben, fallen unter folgende Bestimmung:
Dient Ihre Tätigkeit dem Erhalt der „notwendigen praktischen Ausbildung“ werden die Einkünfte ausschließlich in dem Staat besteuert, in dem der Student ansässig ist (gültig für D-F, LUX-AUT; für F-AUT: bei max. 6 Monaten während eines Kalenderjahres). Des Weiteren sind Unterhalts-, Studien- oder Ausbildungsgelder, die Studenten aus dem Ausland empfangen, in diesem Ausland steuerbefreit, wenn die Studenten sich ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung im Vertragsstaat aufhalten.
Hier kann man es noch einmal genau nachlesen: