Maßnahmen gegen Parship?

3 Antworten

Das was du suchst ist folgendes:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faire-verbrauchervertraege-1829172

Leider gibt es da eine schlechte Nachricht für dich.
Solange der Vertrag nicht ab dem 01. März 2022 geschlossen wurde, zählt noch die alte Regelungen dass Vertragsverlängerung. Das bedeutet, dass stillschweigende Vertragsverlängerungen von bis zu 12 Monate noch zulässig sind.

Die neue Regelung gilt nur noch für Verträge ab dem 01. März 2022.

Vieles mehr kann man auch hier dazu lesen: Verbraucherschutzzentrale.

Du kannst dich jedoch im Bezug zu Parship an der Musterklage beteiligen.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.

Kevin1905  28.03.2022, 17:30

Dann ist es schlecht erarbeitet denn fürs TKG gilt die Änderung auch rückwirkend für alle Verträge.

Comp4ny  28.03.2022, 20:14
@Kevin1905
 denn fürs TKG gilt die Änderung auch rückwirkend für alle Verträge.

Rückwirkend bis zum 01.12.2021, richtig.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich Verträge automatisch nur noch um maximal 1 Monat (Ausnahme: Versicherungen).

Was ist nun tu tun?

Alles was keine Gerichtspost ist kann theoretisch in die Rundablage nach einer Runde im Aktenvernichter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

RainerZ 
Beitragsersteller
 24.03.2022, 16:40

Dem ist nicht so, die wollen die nächsten 12 Monate Geld haben und das viel. Habe widerrufen, meinen dann wenigstens die hälfte und ich so nö... die dann dann gibts ne Mahnung...

Ja ok ist noch keine gerichtspost, überall wird geraten man sollte nicht zahlen. mittlerweile habe ich auch Urteile gefunden wo die schon oft im Unrecht lagen. danke.

Ich habe etwas von einer Sammelklage gehört, vielleicht kannst du dich dieser anschließen.

Woher ich das weiß:Recherche

Eifelia  23.03.2022, 22:05

In Deutschland gibt es gar keine Sammelklagen - möglicherweise handelte es sich um ein anderes Land?

RainerZ 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 22:01

ok... lese ich mal nach