Pflichtpraktikum - Haupt- oder Nebenbeschäftigung?
Hallo,
ich werde bald ein 3-monatiges Pflichtpraktikum in den Semesterferien absolvieren (Lohn: <1000€/Monat). Zurzeit habe ich einen Job bei dem ich ~400€ verdiene. Diesen werde ich allerdings vorher kündigen. Muss ich das Praktikum nun als Haupt- oder Nebenbeschäftigung angeben? Vielen Dank schonmal für die Antworten!
1 Antwort
Das Pflichtpraktikum während des Studiums hat besondere Vorgaben. Du hast Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung, musst aber in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein. Bei Einnahmen über 470 Euro musst du dich zum Studientarif versichern.
Sozialversicherungspflicht besteht für dich nicht, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Steuern musst du nur dann zahlen, wenn dein jährliches Einkommen den aktuellen Grundfreibetrag übersteigt.