Aufwandsentschädigung Freibetrag?
Hallo, ich arbeite schon seit 2 Jahren in einer Kinder Betreuung und habe dort bislang nur sehr wenig bekommen jetzt aber bekomme ich knapp 470 Euro( es ist eine Aufwandsentschädigung kein Mini Job) im Monat und jetzt stelle ich mir die Frage wie es aussieht mit dem Freibetrag der ja bei 3000€ liegt ich mache eine Schulische Ausbildung gerade und habe gehört das Studenten 10000 frei haben ist das bei einer schulischen Ausbildung auch so ?
Mund falls nicht muss ich dann wieder weniger verdienen oder was passiert wenn ich darüber komme
2 Antworten
Der Grundfreibetrag, 10.908,- Euro, hat jeder.
Es kommt also nur darauf an, wie hoch deine Gesamteinkünfte sind.
Wenn Du also keine anderen Einnahmen hast als die 470,- Euro, fällt garantiert keine Einkommensteuer an.
Aber es stellt sich dann die Frage, wovon Du lebst und wie Deine Krankenversicherung gezahlt wird.
Lebst Du noch bei den Eltern? Bist Du verheiratet? Die gesamten Lebensumstände sind wichtig, wenn es um Einkommensteuer geht.
Hinsichtlich dieser Aufwandsentschädigung musst Du jährlich eine Steuererklärung abgeben - jedoch wird sich ob der geringen Höhe des monatlichen Einkommens keine Einkommensteuer(nach)forderung ergeben, denn das steuerfreie Existenzminimum liegt in diesem Jahr bei 10908 Euro.
Jedoch ist die Krankenversicherungspflicht zu beachten:
Auch in der Sozialversicherung sind Aufwandsentschädigungen im Regelfall kein Arbeitsentgelt und damit beitragsfrei. Nur wenn die gezahlten Aufwandsentschädigungen über die steuerrechtlichen Freibeträge hinausgehen und lohnsteuerpflichtig sind, werden sie auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.