Maklervollmacht, warum?


23.10.2021, 07:24

der Passus "Maklertools" ist im Wortlaut wie folgt:

Berechtigung, bei der Erfüllung seiner Aufgaben, Untervollmachten an Finanzdienstleister, namentlich Maklerpools (wie z.B. „…"), zu erteilen und den Vertrag auf Dritte zu übertragen

4 Antworten

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Generell darf ein Makler nur mit offiziellem Auftrag (Maklermandat) tätig werden. Dagegen ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden... Es gibt jedoch verschiedene Arten von Maklervollmachten: Von einer solchen, bei der der Makler ohne Rücksprache zur "Entgegennahme und Abgabe von Willenserklärungen" bevollmächtigt wird, also einfach so Versicherungen kündigen und neu abschließen darf, würde ich abraten. Diese Vollmacht wird gerne zur "Provisionsoptimierung" verwendet.

Es gibt auch Maklergesellschaften, die nicht auf diese Klausel bestehen, also eben nichts ohne Zustimmung des Kunden unternehmen. Ich würde dir raten, eine solche zu suchen. Domcura geht nur über Makler.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bobbirossi 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 18:04

Vielen dank für diese Einschätzung, da kam ja noch noch eine weitere Facette mit ins Spiel :-)

Der Passus den ich komplett gestrichen hatte lautet:

"Berechtigung, bei der Erfüllung seiner Aufgaben, Untervollmachten an Finanzdienstleister, namentlich Maklerpools (wie z.B. „…"), zu erteilen und den Vertrag auf Dritte zu übertragen."

Zwar ein ganz anderes Thema, aber mir kam sofort die Erinnerung, dass es in der jüngeren Vergangenheit Banken gegeben haben soll, die Kreditverträge auf Dritte übertragen hatten und das anschließend ein böses Erwachen für die Kreditnehmer gab.

Das mit den Willenserklärung gegenüber allen möglichen (juristischen) Personen stand auch drin und auch eine Übertragung der kompletten Vollmacht auf seinen etwaigen Rechtsnachfolger...

Im übrigen besteht der Makler darauf, dass er bei Änderungen an der Vollmacht nicht tätig werden kann oder sogar darf (wers' glaubt wird selig, ich glaube an die Vertragsfreiheit!).

Ich werde mich jetzt wohl oder übel auf die Suche nach einem anderen Makler machen müssen, denn den Vertrag mit der Domcura kann ich erst in fast einem Jahr kündigen.

Generell wird eine Maklervollmacht benötigt (um Verträge der Domcura zu betreuen). Ansonsten dürfen keine Daten getauscht werden etc. Unterschreibe den Maklervertrag und schicke einen Brief oder Mail hinterher mit dem Inhalt :

  • es wird nur die Betreuung des Gebäudeversicherungsvertrages gewünscht.
  • ohne Rücksprache darf der Vertrag nicht geändert werden

Ansonsten suche einen anderen Makler.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bobbirossi 
Beitragsersteller
 19.10.2021, 18:12

Klingt machbar, aber im Gegensatz zum Makler, der dann meine Vollmacht in den Händen hält, müsste ich dann im Zweifel irgendwann irgendwie nachweisen, dass ich das Innenverhältnis anders geregelt hätte. Ich sehe mich da irgendwie im Nachteil 🤔

frodo1405  20.10.2021, 19:50
@Bobbirossi

Bestehe auf eine Bestätigung. Ansonsten den Maklervertrag gleich wieder kündigen.

Nicht die Vollmacht ist das Problem, sondern der Makler könnte es werden.

Ich habe selber seit über 20 Jahren einem Versicherungsmakler wegen der Versicherungen für meine Häuser Vollmacht erteilt und damit nur gute Erfahrungen gemacht. Niemals ist der ohne meine Kenntnis und ohne meinen Auftrag tätig geworden.

Allerdings hört man auch von äußerst unseriösen Naturen.

Man müßte versuchen Informationen über den Makler zu bekommen.


Bobbirossi 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 08:27

Danke für die Antwort.

Informationen zum Makler zu bekommen ist echt schwierig. Ich kenne niemand sonst, der diesen Makler kennt, er ist auch ca. 30 Autominuten entfernt. Aus den spärlichen Bewertungen die es zu lesen gibt kann ich mir kein Urteil bilden.

Mir wird langsam klar, dass die Domcura mit ihrem Maklerkonzept anscheinend gar nicht für mich als einzelnen Häuslebesitzer (der sich jetzt nach langem Leidensweg endlich aus der Miete und dem Wohnungseigentum rausgewunden hat) ausgelegt sind sondern sich eher an Personen richtet, die solche Versicherungsangelegenheiten aus Zeitgründen lieber an einen Profi abgeben.

Aber hier soll es ja um die Vollmacht gehen - ich kann nicht einsehen, dass man sich insbesondere als Makler für einen neuen Kunde nicht auf eine eingeschränkte Vollmacht einlassen mag. Wenn es dann später nicht ausreicht, kann man ja immer noch eine neue Vollmacht mit weiter reichenden Kompetenzen erteilen. Er sollte doch nur die Adresse aktualisieren. Muss ich dann gleich eine so umfangreiche Vollmacht erteilen?

Bobbirossi

Vorschlag: Ablehnen, wenn es nicht dein Wille ist.

Habe es selbst erlebt. Plötzlich meldete sich eine unbekannte Vers.-Gesellschaft, die sich für den Abschluss einer Sach-Vers. bedankte, die ich bereits seit etlichen Jahren bei einer zuverlässigen AG hatte. Nach Hin und Her stellte sich heraus, dass die Maklerin, ohne mich zu informieren, gestützt auf die Vollmacht umdecken wollte.


Bobbirossi 
Beitragsersteller
 19.10.2021, 17:56

Dankeschön für deine schnelle Antwort. Das ist genau das, was ich befürchtet habe. Ich denke, ich versuche noch einmal, dem Makler klar zu machen, dass wir außer der Betreuung in der Gebäudeversicherung nichts von ihm wollen.