Den Weg der Aufteilung hat Privatier ja schon angedeutet. Das genaue Prozedere wäre: 1. Abgeschlossenheitsbescheinigung für die einzenlen Wwohneinheiten erstellen lasse und die Abgeschlossenheit bei der Behörde (Kreis oder Stadtbaubehörde) beantragen. 2. Damit sind die Wohnflächen mit den entsprechenden Sondernutzungsrechten, z.B. Garage, Gartenanteile. Daraus eine Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz durch fürhern, also Satzung erstellen, die Teilung in einer notariellen Urkunde beglaubigen lassen und ins Grundbuch eintragen.

Das wäre die "marktwerteste" Lösung, da sich Eigentumswohnungen am einfachsten veräußern lassen.

Ein anderer Weg wäre, quasi deine Mutter gleich mit einem Mietvertrag unbestimmter Dauer mit zu verkaufen. Schränkt natürlich den möglichen Käuferkreis ein.

Die Wertmindernste Variante wäre die Eintrgagung eines Niesbrauchs deiner Mutter, bis sie auszieht. Am schlechtesten zu berechnen und mit einem schwer berchenbaren zeitlichen Risiko für den Käufer verbunden, sprich starke Preisminderung.

In erster Linie hängt es aber von der Gegend ab wo das Haus steht, in ländlichen Gegenden sind Eigentumswohnungen schwieriger zu verkaufen als in der Stadt und in den südlichen Ballungszentren natürlich noch besser.

Aber einen gewissen Wertverlust wirst du bei allen Varianten kalkulieren müssen, da nunmal die Nutzung für den zuküntigen Eigentümer wesentlich eingeschränkt ist.

Sinnvoller wäre es mit deiner Mutter die nächsten Jahre realistisch zu besprechen, auch hinsichtlich pflegebedürftigkeit, zukünftige Bedürfnisse was die Bewegungsfreiheit betrifft und evt. eine Mittellösung zu finden, Wohnung in der Nachbarschaft z.B. Ich möchte Ihr nicht zu nahe treten, aber mit 76 kann sich gerade in den nächsten 10 Jahren sehr viel verändern und ich kenne das Szenario zur Genüge. Wenn sie noch so rüstig ist, wäre jetzt der Zeitpunkt für eine realistische Auseinandersetzung. mit o,g. Thematiken.

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die Grundlage, dass das Geschäft abwickelbar wird ist die Lastenfreistellung durch die Bank. Kein Notar würde einen Vertragstext billigen der das nicht berücksichtigt, damit fängt es an. In aller Regel sind deshalb zwei Passi im Vertrag formuliert.

  • Der Verkaufserlös wird vollständig auf das Darlehenskonte der Bank eingezahlt und
  • Die Bank muss der Lastenfreistellung vorab zustimmen, das wird sie nicht tun, wenn bezüglich der Unterdeckung durch den Kaufpreis ein Rest bleibt. Sie wäre dazu auc nicht gezwungen.

Der noch fehlende Rest des Darlehensbetrages zzgl. evt. Kosten muss anderweitig dargestellt werden.

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zu dem vorher gesagten kommt noch hinzu, dass es keinen Sinn macht Eigentum zu erwerben und dann kaum Tilgung zu leisten. unter 3% Tilgung p.a. macht das ganze kaum Sinn, da ihr euch sonst bis zum St. Nimmerleinstag belastet. Ein Haus wird auch älter und verliert an Wert (angesetzt werden ca, 1,25% vom Gebäudeanteil). Ansonsten werden die Schulden unterm Strich eher mehr.

Hinzu kommt auch noch, befindet sich das Haus in einer Gegend die Wertzuwächse zu verbuchen hat oder ist es eher umgekehrt? In Greifswald z.B ein Haus zu kaufen ist, bei der gegenwärtigen demografischen Entwicklung eher Harakiri, da muss der Preisabschlag in den nächsten Jahren schon einkalkulliert sein.

Wenn also die Zinsbelastung in der derzeitigen Niedrigzinsphase schon nicht einer vergleichbaren Miete entspricht macht das ganze auch vom Anspargedanken keinen Sinn, dann ist eine Lebensversicherung oder eine andere Mündelsichere Anlage sehr viel sinnvoller und flexibler.

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