Den Weg der Aufteilung hat Privatier ja schon angedeutet. Das genaue Prozedere wäre: 1. Abgeschlossenheitsbescheinigung für die einzenlen Wwohneinheiten erstellen lasse und die Abgeschlossenheit bei der Behörde (Kreis oder Stadtbaubehörde) beantragen. 2. Damit sind die Wohnflächen mit den entsprechenden Sondernutzungsrechten, z.B. Garage, Gartenanteile. Daraus eine Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz durch fürhern, also Satzung erstellen, die Teilung in einer notariellen Urkunde beglaubigen lassen und ins Grundbuch eintragen.

Das wäre die "marktwerteste" Lösung, da sich Eigentumswohnungen am einfachsten veräußern lassen.

Ein anderer Weg wäre, quasi deine Mutter gleich mit einem Mietvertrag unbestimmter Dauer mit zu verkaufen. Schränkt natürlich den möglichen Käuferkreis ein.

Die Wertmindernste Variante wäre die Eintrgagung eines Niesbrauchs deiner Mutter, bis sie auszieht. Am schlechtesten zu berechnen und mit einem schwer berchenbaren zeitlichen Risiko für den Käufer verbunden, sprich starke Preisminderung.

In erster Linie hängt es aber von der Gegend ab wo das Haus steht, in ländlichen Gegenden sind Eigentumswohnungen schwieriger zu verkaufen als in der Stadt und in den südlichen Ballungszentren natürlich noch besser.

Aber einen gewissen Wertverlust wirst du bei allen Varianten kalkulieren müssen, da nunmal die Nutzung für den zuküntigen Eigentümer wesentlich eingeschränkt ist.

Sinnvoller wäre es mit deiner Mutter die nächsten Jahre realistisch zu besprechen, auch hinsichtlich pflegebedürftigkeit, zukünftige Bedürfnisse was die Bewegungsfreiheit betrifft und evt. eine Mittellösung zu finden, Wohnung in der Nachbarschaft z.B. Ich möchte Ihr nicht zu nahe treten, aber mit 76 kann sich gerade in den nächsten 10 Jahren sehr viel verändern und ich kenne das Szenario zur Genüge. Wenn sie noch so rüstig ist, wäre jetzt der Zeitpunkt für eine realistische Auseinandersetzung. mit o,g. Thematiken.

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Zwei Fragen sind für Banken entscheidend, da sie das von Basel 2 auch so vorgegeben bekommen und dies, noch viel wichtiger in den gegenwärtigen Zeiten, entsprechend für Ihre eigene Risikoklassierung benötigen.

Sicherheiten und deren Belastungshöhe, offensichtlich bei dir kein Problem, vorausgesetzt die Bestandimmobilien sind werthaltig genud und derzeit unbelastet und

Bonität, sprich Einkommensverhältnisse. Damit muss kein Arbeitseinkommen gemeint sein. Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen etc. zählen natürlich auch dazu. Wenn noch jemand anders zusätzlich in die Besicherung geht, auch gut.

Insgesamt muss eben sicher gestellt, dass nach Abzug der normalen Lebenshaltung noch genug für Zins und Tilgung übrig bleibt. Kannst du das nicht glaubhaft nachweisen, siehts eher duster aus.

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die Grundlage, dass das Geschäft abwickelbar wird ist die Lastenfreistellung durch die Bank. Kein Notar würde einen Vertragstext billigen der das nicht berücksichtigt, damit fängt es an. In aller Regel sind deshalb zwei Passi im Vertrag formuliert.

  • Der Verkaufserlös wird vollständig auf das Darlehenskonte der Bank eingezahlt und
  • Die Bank muss der Lastenfreistellung vorab zustimmen, das wird sie nicht tun, wenn bezüglich der Unterdeckung durch den Kaufpreis ein Rest bleibt. Sie wäre dazu auc nicht gezwungen.

Der noch fehlende Rest des Darlehensbetrages zzgl. evt. Kosten muss anderweitig dargestellt werden.

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Grundsätzlich habt ihr doch erst einmal einen Vertrag geschlossen den beide unterzeichnet haben, da wäre doch zu erwarten, dass sich jeder dran hält. Der Mieter an seine Verpflichtung keine Tiere zu halten und der Vermieter daran, dass er einen bestimmten Mietzins erhebt. Ein Vertragsbruch der einen Seite wegen eines Vertragsbruchs der anderen kann erst mal nicht sein.

Dieses Vertragsrecht wird durch das Mietrecht entsprechend eingeschränkt und durch die Rechtsprechung ausgelegt. So weit so gut.

Diese Rechtsprechung ist mittlerweile doch sehr eindeutig was diesen Punkt betrifft. Kleintiere wie Nager oder Vögel können nicht untersagt werden, da es dadurch in aller Regel zu keiner Schädigung der Mietsache kommen kann und eine Belästigung anderer Mieter dadurch in aller Regel ausgeschlossen ist. Katzen und Hunde sind davon ganz klar nicht betroffen, ein Verbot ist also rechtens.

Eine Erhöhung der Miete aus diesem Grund ist aber genau so ausgeschlossen, weil unbillig. Auch die zulässigen Gründe für eine Mieterhöhung sind klar geregelt.

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Wenn ihr das unterschreibt erklärt ihr euch natürlich mit der Aufwandsentschädigung einverstanden. Er betrifft ja keine Provisionsleistung, sondern nur das zeigen der Wohnung und ihr akzpetiert die Leistung durch eure Unterschrift.

Anders sieht das schon wieder mit der evt. folgenden Provision aus. Diese muss vorher klar angegeben werden und zwar inkl. MwSt., also der tatsächlich zu zahlende Betrag und darf zwei Monatskaltmieten nicht überchreiten, bei Mietwohnungen.

Wichtig ist, dass ihr mit der Selbstauskunft kein bestimmtes Provisionsverlangen (% vom Mietzins o.ä.) mit in der Vereinbarung habt.

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zu dem vorher gesagten kommt noch hinzu, dass es keinen Sinn macht Eigentum zu erwerben und dann kaum Tilgung zu leisten. unter 3% Tilgung p.a. macht das ganze kaum Sinn, da ihr euch sonst bis zum St. Nimmerleinstag belastet. Ein Haus wird auch älter und verliert an Wert (angesetzt werden ca, 1,25% vom Gebäudeanteil). Ansonsten werden die Schulden unterm Strich eher mehr.

Hinzu kommt auch noch, befindet sich das Haus in einer Gegend die Wertzuwächse zu verbuchen hat oder ist es eher umgekehrt? In Greifswald z.B ein Haus zu kaufen ist, bei der gegenwärtigen demografischen Entwicklung eher Harakiri, da muss der Preisabschlag in den nächsten Jahren schon einkalkulliert sein.

Wenn also die Zinsbelastung in der derzeitigen Niedrigzinsphase schon nicht einer vergleichbaren Miete entspricht macht das ganze auch vom Anspargedanken keinen Sinn, dann ist eine Lebensversicherung oder eine andere Mündelsichere Anlage sehr viel sinnvoller und flexibler.

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