Aufhebung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung?

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Selbstverständlich ist möglich. Wenn die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr vorliegen, endet die Rente.

Hallo,

in Fällen wie o.g. findet § 48 SGB X Anwendung:

inhaltlich.....liegt nach Aktenlage keine dauernde Erwerbsminderung mehr vor, kann eine bewilligte EM Rente auch zurückgenommen, aberkannt werden.