Arbeitsamt verlangt Steuererklärung - was muss ich nun machen?

7 Antworten

Hallo,

eine Sperre bekommt man erst, wenn man einer Aufforderung zur Mitarbeit im festgesetzten Zeitraum nicht nachgekommen ist. Das eine Einkommensteuererklärung nicht in einem Monat vorgelegt werden kann, weiß der Mitarbeiter vom Jobcenter auch ! 

Du gehst also umgehend zu einem Lohnsteuerhilfeverein und lässt dich dort beraten und vertreten. Lass dir eine schriftl. Bestätigung für das Jobcenter geben, dass deine Steuererklärung dort bearbeitet wird. 


Petz1900  15.09.2016, 19:19

Eine Steuererklärung kann und darf das Jobcenter nicht verlangen, siehe Antwort von blackleather

Gaenseliesel  15.09.2016, 19:44
@Petz1900

M.M doch, kann es verlangen ! Nur zur Vorlage ist dss Amt nicht berechtigt ! 

Ein Vorlegen ist dann auch nicht mehr notwendig, die Kontoauszüge sind später ausreichend.  

blackleather  15.09.2016, 22:32
@Gaenseliesel

M.M doch, kann es verlangen !

Ich wäre neugierig, wie du das begründest.

Du wirst hoffentlich nicht sagen, die steuerrechtlichen Vorschriften über die ESt-Erklärung ließen sich durch die sozialrechtliche "Mitwirkungspflicht" beliebig ausweiten. Dann müsste ich dich nämlich fragen, wodurch das Sozialrecht insoweit gegenüber dem Steuerrecht legitimiert sein sollte.

Danke, leute. 

Auf jeden Fall von daß alles was ich hier gelesen habe, hab mich entschieden zu erst mache ich die Steuererklärung und dann eine widerspruch und Erklärung mit meine Ansprechpartnerin und wenn die mir nicht weiter hilft dann erst gehe ich zum Anwalt. 

Wünsche euch eine schöne Tag und weniger Ärger mit die Arbeitsamt :D

Bei diesen Beschätigungszeiten (2 Jahre) hast du doch erstmal für min. 6 Monate Anspruch auf Alg1.

Hast
du das denn nicht geltend gemacht. Die Leistungen sind da doch
wesentlich höher und leichter zu erhalten. Du mußt doch nur deine
Beschätigungszeiten und die entsprechenden Einkünfte per
Lohnabrechnungen belegen.

Von welchem Zeitpunkt hast du in D gearbeitet und bis wann ?

Ab wann hast du ALG 1 und Hartz4 bekommen oder beantragt ?


Lyubena 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 17:30

Seit 01.03.2014  bis 01.04.2015 War ich Kellnerin in Kasino, danach seit  01.05.2015 bis 28.06.2016 in Werbeagentur.

Angelsiep  16.09.2016, 09:49
@Lyubena

Bei diesen Beschätigungszeiten (2 Jahre) hast du doch erstmal für min. 6 Monate Anspruch auf Alg1.

Hast du das denn nicht geltend gemacht. Die Leistungen sind da doch wesentlich höher und leichter zu erhalten. Du mußt doch nur deine Beschätigungszeiten und die entsprechenden Einkünfte per Lohnabrechnungen belegen.

Vielen Dank für die Hilfe. :) Also davon verstehe ich, dass man doch verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, wenn die von ihm verlangt ist. 


Gaenseliesel  15.09.2016, 18:38

zumindest darf man nie solch eine amtliche Aufforderung zur Mitarbeit ignorieren, n i e ! 

Ob man verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung zu machen oder nicht, kannst du hier gut nachlesen:

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html

Der Mitarbeiter der Lohnsteuerhilfe wird von dir Nachweise zum Verdienst usw. haben wollen. Kannst auch vorher dort anrufen wegen Terminabsprache und benötigte Nachweise. 

Gaenseliesel  15.09.2016, 19:49
@Petz1900

Danke ;-)  aber für mich ist und bleibt es eine Ansichtssache ! s.o.