Anzahlung Makler zurückverlangen
Hallo zusammen, Vor Kurzem habe ich eine Wohnung besichtigt und mein Interesse an dem Kauf dieser bekundigt. Darauf verlangte der Makler eine Reservierungs bzw. Bearbeitungsgebühr von 400 Euro, welche dann von der Maklerprovision abgezogen wird nach Vertragsschluss. Im Nachhinein (nach Zahlung dieser Summe) stellt sich allerdings heraus, dass der Kauf der Immobilie nur dann stattfinden kann, wenn ich auf den Energiepass verzichte. Ein Vertragsabschluss ist so nicht möglich. Kann ich die 400€ zurüchverlangen? Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen.
2 Antworten
Die Gebühr ist rechtswidrig.
Aber Deine Erwartungshaltung an den Energiepass ist zu überprüfen. Der Energiepass kann sinnvollerweise nur für das Gebäude und nicht für die Wohnung ausgestellt werden. Über den energetischen Gebäudezustand kannst Du Dir bei der Besichtigung selber oder mit einem Fachmann selber schnell ein Bild machen, notfalls auch mit Hilfe der Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre. Viel wichtiger für Dich ist ferner ein Einblick in WEG-Protokolle, um mögliche Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben/-pläne zu erfahren.
Die Gebühr ist rechtswidrig - du solltest sie zurückverlangen. Hoffentlich bist du rechtsschutzversichert. Es wird dir aber auch eine Verbraucherzentrale helfen.