Wie lange behält ein Versicherungsangebot seine Gültigkeit?

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ein angebot für eine zahnzusatzversicherung ist von 3 faktoren abhängig, erstens dem eintrittsalter ,zweitens dem zahnstatus (also anzahl der fehlenden zähne oder angeratene behandlungen) und drittens vom tarif. ändert sich daran nichts bleibt das angebot gültig. wird nur eines der dinge verändert muß man das neu berechnen und dann der gesellschaft zum prüfen vorlegen , denn in dem bereich entscheiden die gesellschaften welche kunden sie haben mögen und welche nicht.

steht entweder auf dem Angebot bzw. bis zu einer nächsten Tarif- oder sonstigen Änderung (Index, Regionalklassenänderung, neue Tarifkalkulation); alle anderen Druckszenarien resultieren aus dem Verhalten des Vermittlers, um den abschluss zu machen. Merke "Eile ist ein schlechter Ratgeber"

Die drei Kreterien in der Antwort von finanzmakler stimmen schonmal auffallend gut, hinzu kommt, das ein Versicherer, respektive der Makler / Vermittler bis zum nächsten 1ten eines Monates die Entscheidung des Kunden auf dem Tisch haben sollte, da die PKV Versicherer sich seit dem neuen Pflichtversicherungsgesetz zur KV darauf geeinigt haben ,nichts mehr zurück zu datieren..sollte das Geburtsdatum näher als drei Monate am Beginndatum liegen ,tritt meist sowieso eine Beitragsveränderung ein. Anpassungdatum der Tarife ist meist vom Versicherer mit aufgeführt..und wehe nicht smile HG DerMakler

Die Frist muss aus dem Angebot hervorgehen wie "Angebot freibleibend bis ..." oder ähnliches, wenn nicht bringt eine Nachfrage beim Versicherungsmakler oder der Gesellschaft Klärung.