aktuell in der focus steht zu dem Wert (ich persönlich würde den Wert als kurzfristiges Invest nicht kaufen, gibt doch so viele Alternativen) http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/unternehmen-infineon-startet-mit-mehr-gewinn-als-erwartet_id_3578880.html
undenkbar ist das nicht, lies zB das hier zum Thema http://www.ndeex.de/news/1156238996.html
ich hab für Dich gegoogelt und behaupte, unmöglich ist es nicht, aber es kommt auf den Einzelall an, lies hierzu auch: Abschlussgebühren für Bausparverträge können unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein.
Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin weist darauf hin, dass Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag in der Steuererklärung als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits ein hinreichend enger zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit einem konkreten Einkunftserzielungsobjekt bestand. Das ist zum Beispiel bei der Zwischenfinanzierung des Kaufpreises eines Gebäudes der Fall.
Die Abschlussgebühren geltend zu dem Zeitpunkt als abgeflossen, in dem sie geleistet werden – und können im entsprechenden Jahr als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Werden die Gebühren nach ihrer Anerkennung als Werbungskosten zurück gewährt, liegen insoweit steuerpflichtige Einnahmen vor (Erlass der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin vom 7.3.2013 , Az. S 2253-1/2012-3). Zitat steuertipps
ja das trifft es so ziemlich-ein guter Fondsmanager stellt ein Portfolio zusammen aus aussichtsstarken Werten. Aktienfondsmanager kaufen zB. meherer Aktien. Um die Tops zu finden, suchen sie Bilanzen, Studien und Präsentationen durch und führen auch Gespräche mit Unternehmen.
kann man so nicht sagen-der private Anleger hat ja ganz andere Anlagestrategie. Die Großen kennen bessere Alternativen als Gold, wenn Gold im Preis sinkt-die schichten um. Otto Normal siehts meist langfristiger und als Alternative zu Sparzinsen. Also ist beides okay.
du triffst sozusagen den Nagel auf den Kopf mit Deiner Vermutung- sinkt der Leitzins, werden die Staatsanleihen für die Anleger dort weniger attraktiv, weil sie ja dann auch weniger Zinsen bringen.
Wenn Du mehr als 14 h die Woche die Pflege übernimmst, bist du gesetzlich rentenversichert und dir steht auch die Förderung direkt zu. Aber: Du mußt das dem Rentenversicherer anzeigen, das ist ganz wichtig!
Wenn die Kosten dafür im Rahmen liegen, ist das okay. Wenn Du ein ordentliches Abschleppunternehmen beauftragt hast, ist das sicher kein Thema für die Versicherung. Sonst beruf dich auf das hier: AG Aschaffenburg Juni 2013 /Az.: 116 C 861/12
Die Frage hat mich unlängst auch beschäftigt, meine Recherche ergab, daß man bei Prolongationen kein Widerrufsrecht hat-hierzu gabs auch ein Urteil vom BGH, ich hatte über google das hier gefunden http://www.ebnerstolz.de/de/bgh-zum-widerrufsrecht-nach-den-vorschriften-ueber-verbraucherdarlehensvertraege-bei-einer-unechten-abschnittsfinanzierung-10402.html
wenn Du nach einem SV suchst, nutz die öffentl. Verzeichnisse der IHK.Du darfst einen SV selber wählen, sofern Dein Schaden mind. 716 Euro beträgt.
machst Du es nicht, hat der Exmann Nachteile bei der Steuer, das wollen wir doch nicht,oder???
hier müsste ja ddann die beklagte Bank erstmal in Revision gehen-was keine tat bisher- so gilt nur die Einzelfallentscheidung.
das ist nicht gut! Du kannst Dich in den Listen eintragen, die dort aufliegen für Kunden, dort mußt Du Deine Forderung angeben. Dann ist die Insovlenzforderung vorgemerkt-Ende offen sozusagen...
in Bezug auf die Wohnungsbauprämie kommt Bewegung in die Sache, wie man hier lesen kann: http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/ruerup-rente/wohnungsbau-praemie-und-ruerup-rente-auch-fuer-lebenspartner
hin und wieder taucht der eine oder andere Pfenning auf, die werf ich dann in die Sammelboxen z.B. bei Mc Donalds, denn einzelne Münzen wechseln lassen, bringt ja nix. Sammelboxen haben vermutlich mehr davon und da lohnt dann der Umtausch/Gang zur Zentralbank zum wechseln.
Ja, aber nur wenn es wirklich ein Produkt ist, daß ich ständig kaufe und das nicht allzu lang bei mir aufbewahrt wird.
nur die Tilgung- diese gilt dann sozusagen als Riesterbeitrag
fühlst du dich schlecht beraten vom Verkäufer dieses Fonds-dann würde vielleicht der Rechtsschutz greifen- http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/bgh--geschaedigte-kapitalanleger-duerfen-auf-rechtsschutz-pochen-2
ist nicht unüblich, wie dieser Bericht zeigt: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/397484/
sorry, aber genau das ist doch der Sinn, lies hierzu nochmals ganz genau : http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH_%26_Co._KG