Vielleicht machst du erstmal die Ausbilung und versuchst finanziell in eine situation zu kommen, in der du dir im falle einer schwangerschaft keine sorgen ums geld machen musst. Das wäre das beste - für DICH und das KIND

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Du hättest deinem Vermieter nicht einmal die Tür öffnen müssen. Wenn ihr im ZWEITEN Monat im Mietrückstand seid, muss dein Vermieter über einen Anwalt und anschließend über ein Gericht die Räumung deiner Wohnung durch die Polizei und einen Gerichtsvollzieher beantragen. Dein Vermieter darf sich keinen Zugang zu eurer Wohnung verschaffen, wenn ihr es nicht möchtet - selbst wenn ihr die miete nicht bezahlt habt. Das können nur Polizei und GV und auch nur unter gewissen umständen.

Du hast dich abziehen lassen. Such dir einen Anwalt. Aber schau auch zu, dass du die mietschulden abbezahlst

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Ein Kontaktverbot kannst du bei der Polizei nicht beantragen. Das muss ein Richter erwirken. In deiner Situation sind deine nächsten beiden Anlaufstellen ein Anwalt und das Jugendamt.

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Der darf gar nichts Filmen ohne eine dicke Datenschutzerklärung, die du unterschrieben hast.
Diese müsste dich über alle Dinge informieren, die potentiell mit den Aufnahmen passieren könnten. Außerdem muss sie dich auf deine Rechte hinweisen. Mit den Inhalten musst du einverstanden sein.
Ich gehe nicht davon aus, dass du eine solche unterschrieben hast, also kannst du ihn zunächst darauf hinweisen, dass was er da tut nicht rechtens ist und wenn du dich mit ihm nicht einigen kannst, kannst du einen Anwalt einschalten.
Er würde mittelfristig sein Kamerasystem wider abbauen müssen.
Das ist aber nur der Fall, wenn Die Kameras Bereiche filmen, die öffentlich für alle Hausbewohner zugänglich sind.

Mach aber auf keinen Fall die Kamerad kaputt oder so, damit würdest du dich auch strafbar machen.

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