Antrag nach§ 907 Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben erlaubt?

2 Antworten

Ich habe seit Einführung des P-Kontos 2011, d.h. seit bald 13 Jahren und meher als 2000 Kontopfändungen pro Jahr, noch keinen einzigen Fall gehabt, wo seitens des Vollstreckungsgerichts eine Unpfändbarkeit nach § 907 ZPO angeordnet hat. Zuständig bei Gericht ist nämlich ein Rechtspfleger und kein Richter, d.h. das Richterspruchprivileg, § 839 Abs. 2 BGB greift da nicht. Damit ist das Risiko einer persönlichen Haftung des Rechtspflegers zu groß; da das alles "nu" Beamte sind, können Sie sich denken, warum es diese Variante nur auf dem Papier gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung
Mir wurde geraten einen Antrag nach § 907 Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben für mein P-Konto zu stellen

Vom wem wurde dir denn dazu geraten und warum? Wenn du eh unter dem Pfändungsfreibetrag liegst, ist das mE doch gar nicht notwendig…?!

Was passiert wenn ich dies Beantrage ?

Dann musst du gegenüber dem Vollstreckungsgeriunachweisen, dass in den letzten 6 Monaten nur unpfändbare Beträge dem Konto gutgeschrieben wurden und auch in den nächsten 6 Monaten nur mit überwiegend pfändungsfreien Gutschriften zu rechnen ist. Dann erhältst du einen entsprechenden Beschluss vom Vollstreckungsgericht, der aber eigentlich nichts an deiner Situation ändert, da ja deine Gutschriften ohnehin unter den Freibeträgen liegen.

Ein Inkasso wirft mir quasi "Rechtsmissbrauch" vor weil ich mich die breite Palette des Vollstreckungsschutz ausnutze

Kannst du das etwas näher konkretisieren? Wüsste nicht, was daran Rechtsmissbrauch sein sollte…

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

endaxi 
Beitragsersteller
 27.01.2024, 16:03

Mir wurde gesagt das mit einem Beschluss dann grundsätzlich die Pfändungen für ein Jahr auf dem Konto ins leere gehen und die Bank dadurch weniger Verwaltungsaufwand hat.

Keine Ahnung das eine Inkasso meinte mir bei einem Anruf das alles außer einer Zahlung irrelevant seien und ich zu zahlen habe deswegen kann mich an den Anruf nicht ganz errinern habe dann auch aufgelegt

orgel  27.01.2024, 17:15
@endaxi

Also hat die Bank dir geraten, die Unpfändbarkeit anordnen zu lassen, oder wie ist das zu verstehen, dass es weniger Verwaltungsaufwand für die Bank wäre? Das kann dir doch relativ egal sein, zumal die Pfändungen nach Ablauf des Jahres eh wieder greifen, ins leere gehen sie mE deshalb noch lange nicht.

Inkassounternehmen erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Einer von mehreren Gründen, weshalb man als Schuldner mit denen nicht telefonieren sollte.

Frankie4  31.01.2024, 14:06
@endaxi

Wenn es dieses Recht gibt und man es zurecht nutzt, kann es kein Rechtsmissbrauch sein - egal was die halbseidenen und gierigen Inkassomitarbeiter so mehr oder weniger qualifiziertes von sich geben.