Anstellung eines Chorleiters
Wir möchten in unserem Chor einen neuen Chorleiter anstellen. Er soll ungefähr 1300€ halbjährlich bekommen. Wie können wir die Arbeit vereinbaren ohne Lohnsteuer oder Abgaben zahlen zu müssen, d.h. ohne den Chorleiter anmelden zu müssen?
2 Antworten
Gar nicht.
Du hast geschrieben, ihr wollt den Chorleiter anstellen. Ein Anstellungsverhältnis zieht immer eine Anmeldung nach sich.
Anmelden müsst Ihr in auf jeden Fall und sei es bei der Minijobzentrale.
Na, dann mach ich das seit Jahren falsch und die Lohnsteuerprüfer und die Sozialversicherungsprüfer die schon zweimal bei mir waren haben das auch nicht beanstandet. Komisch. Hab noch nie einen Chorleiter bei der Minjobzentrale angemeldet.