Danke für die Hinweise/ Nachfragen
Mein Vater ist 1932 geboren meine Mutter 1936. Geheiratet haben die beiden in 1961. Es gilt in der Tat "Altes Recht".
Es trifft auch zu, dass hier "Einnahmen aus Vermietung" nicht die Rente mindern.
Soweit so gut.
Da es sich jedoch um ein Gewerbe handelt, hat das Finanzamt die Mieteinnahmen als Einnahmen im Sinne einer selbständigen Tätigkeit eingeordnet. Diese können anscheinend sehr wohl angerechnet werden. Und von "unterstellten" Einnahmen hatte ich deshalb geschrieben, weil ich davon ausgehe, dass dies nicht zutrifft.
Denn von dem vermeintlichen "Gewinn" müssen meiner Ansicht nach noch die im Berechnungszeitraum entstandenen Ausgaben für die Bedienung von Hypothekenraten und Reparaturen abgesetzt werden. Die telefonische Aussage der Bearbeiterin, diese Ausgaben seien sozusagen "Privatvergnügen" und spielten insofern keine Rolle, wollte ich nicht so stehen lassen und gegen den Bescheid per Widerspruch angehen.