Zum Zeitpunkt des Todes 4Jahre getrennt lebend,bekommt die "Ex" Witwenrente?
Am 3.5.2009 ist meinZwillingsbruder durch ein tragisches Unglück verstorben.Zu diesem Zeitpunkt war seit über 4 Jahren getrennt lebend.Seine Noch-Ehefrau erwartet jetzt finanzielle Unterstützung von meiner Mutter,meinen zwei Brüdern und mir.Mein Bruder hatte keine Versicherung und seine "Ex" bekommt Hartz 4.Welche Beihilfen stehen Ihr zu und hat Sie ein Anspruch auf Witwenrente?Werden Ihr 3 Gehälter von meinem Bruder gezahlt?
1 Antwort
Sie lebten getrennt, waren aber verheiratet.
Sie ist eine "ganz normale Witwe" mit Recht auf alle Leistungen die einer Witwe zustehen. Begonnen vom Erbe, über die Witwenrente udn alles was dazu gehört.
Sollten Witwenrente, oder Erbe aber mangels Versicherung udn Erbe nicht vorliegen, gibt es aber keinen Anspruch aug irgendwelchen Unterhalt. Es ist also nicht zu befürchten, dass die Mutter des Verstorbenen, oder die Brüder wegen des Harz IV von dort herangezogen werden.