Anhörungsbogen wegen Ordnungswidrigkeit im Güterkraftvehrkersstatistik. Was soll ich mich verhalten. Ich arbeite seit 4 Monaten nicht mehr in der Firma?
Angeblich soll ich einen Fragebogen zur Güterkraftvehrkersstatistik nicht ausgefüllt oder nicht rechtzeitig zurück gesendet habe. Bin ich als Disponent dafür haftbar. Auch wenn der Bogen zu spät zu mir kam. Mit welcher Höhe des Bußgelder muß ich rechnen?
1 Antwort
Wenn der Anhörungsbogen direkt an dich geht, deutet das m. E. darauf hin, dass deine ehemalige Firma dich als Verantwortlichen benannt hat.
Hier sind viele Fragen offen:
- Wann wurde der Fragebogen dem Unternehmen zugestellt? Wann ist er dir zugegangen? Warst du zu dem Zeitpunkt noch da beschäftigt.
- Welche Frist wurde gesetzt? Gab es Erinnerungen an die Abgabe?
- Was ist in deinem Arbeitsvertrag oder Nebenvereinbarungen dazu geregelt? Wie ist die geschäftliche Praxis bei solchen Fragebögen, wessen Aufgabe ist es, diese zu bearbeiten?
Mit welcher Höhe des Bußgelder muß ich rechnen?
Die gesetzliche Grenze liegt bei 5.000 € (§ 23 Abs. 3 BStatG). Bußgeldregelsätze sind mir in diesem Bereich nicht bekannt, die Höhe legt die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen fest.