Verwarnungsgeld Bestellung Indien?
Hallo
Mir wird folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.
ich hätte medikamente aus indien bestellt und diese wurden beim zoll beschlagnahmt.
ich soll ein verwarnungsgeld in höhe von 40 euro zahlen, ich kann dazu stellung nehmen und dann wird geschaut ob es eingestellt oder fortgeführt wird.
würde es sinn machen , es zu leugnen und zu sagen man hätte nie etwas bestellt? Da lag keine rechnung dabei und absender wurde auch nicht angegeben.
1 Antwort
Wenn Du etwas bestellt hast, liegt zumindest dem Versender eine Bestellung vor. Sehr wahrscheinlich hast Du diese Medikamente auch irgendwie bezahlt (Kreditkarte?), d.h. auch hierüber dürfte es einen Nachweis geben. Den Vorgang, der stattgefunden hat, einfach zu leugnen, wäre damit unsinnig und würde eher noch mehr Fragen provozieren.
Das Bußgeld wurde wahrscheinlich auf Grundlage von §97 AMG ausgesprochen. Dies trifft, wer "Arzneimittel in den Verkehr bringt, ohne seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu haben."
Die Höhe des Bußgeldes deutet auf ein kleines Verfahren hin, d.h. die Frage der Legalität der Medikamente (z.B. im Zusammenhang mit dem BtMG) stellt sich hier wohl glücklicherweise nicht.
Den einzigen Ansatzpunkt, den man bei solchen Themen hat, besteht in der Definition von Substanzen als Arzneimittel vs. Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel. Wenn der Charakter der bestellten "Medikamente" als Arzneimittel unstrittig ist, solltest Du das Bußgeld zahlen und Dich fragen, warum Du überhaupt in Indien bestellt hast. Wenn es eine Grauzone zu Lebensmitteln bzw. Nahrungsergänzungsmitteln gibt, dann kannst Du das argumentativ versuchen auszunutzen - anwaltliche oder gerichtliche Schritte würde ich hier jedoch generell aufgrund der freundlichen Bußgeldhöhe versuchen zu vermeiden.