Anfrage einer mir fremden Inkasso in der Schufa?
Hallo,
Ich habe folgendes Problem.
Im Jahr 2017 hab ich die Rest Schuld Befreiung erhalten. In meinem Gläubiger Verzeichnis ist eine Fiduzia Westmittelfranken Inkasso mit aufgelistet. Am 8.4 20 hat nun die Fiduzia Ansbach also ein anderes Inkasso Unternehmen für die Fiduzia Westmittelfranken meine Schufa Daten abgefragt. Die Schufa selbst habe ich deswegen kontaktiert und bekam als Antwort das die Fiduzia Ansbach ein berechtigtes Interesse an der Anfrage hatte. Die Fiduzia Ansbach habe ich parallel zur Schufa kontaktiert und die erste Aussage war wir finden Sie nicht in unserem Datensatz. Nachdem ich der Ansbacher Fiduzia einen Ausdruck der Anfrage übersandt habe kam nun die Aussage das Sie für die Fiduzia Westmittelfranken angefragt haben bei mir....
Ist das rechtens? Da ich ja keine Verbindlichkeit bei dieser Inkasso habe und wie sieht es hier aus mit dem Datenschutz?
Ich freue mich schon auf hilfreiche Antworten und Ratschläge.
2 Antworten
" Die Schufa selbst habe ich deswegen kontaktiert und bekam als Antwort das die Fiduzia Ansbach ein berechtigtes Interesse an der Anfrage hatte."
Diesen Nachweis würde ich in schriftform fordern.
Wenn dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, würde ich Unterlassung fordern über RA abmahnen.
Inkassounternehmen halten sich vielfach nicht an geltendes Recht.
Die Insolvenz läuft aber noch, richtig?
Restschuldbefreiung zeigt das Ende der Insolvenz an. 3 Jahre danach werden auch die Negativeintragungen bei der Schufa gelöscht.
Was heißt Restschuldbefreiung?
Restschuldbefreiung bedeutet, dass der Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens von den restlichen Schulden, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgt worden sind, befreit wird.
Die Rechtskraft der Restschuldbefreiung aber tritt gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung und der Zivilprozessordnung (ZPO) ein, wenn nach Ende der Wohlverhaltensphase der Beschluss über selbige dem Schuldner zugestellt wurde und die zweiwöchige Frist der sofortigen Beschwerde fruchtlos abgelaufen ist (§§ 6, 300 InsO; § 569 ZPO).