Anderkonto?
Guten Tag. Der RA hat einen Vorschuss mit Geldern meines Anderkonto verrechnet. Es gab keine Forderung mir gegenüber, das und in welcher Höhe ein Vorschussgeld erhoben werden möchte. Ich bin von dieser Vorgehensweise irritiert. Sollte dazu nicht die Genehmigung vom Mandanten eingeholt werden? Dass die Forderung eines Vorschusses möglich ist, ist nicht strittig.
3 Antworten
Anderkonto bedeutet ja nur, dass der Rechtsanwalt Geld auf einem Treuhandkonto getrennt von seinem Vermögen aufbewahrt.
Interessant wäre zu erfahren, welche Zweckbestimmung damit verbunden war.
Wenn das Geld an Dich ausgezahlt werden sollte wäre eine Verrechnung ja zulässig.
Allerdings hätte der Rechtsanwalt Dir dafür eine Vorschussrechnung übersenden müssen. Die Sache ist deshalb schon sehr dubios.
Es heißt für ev. noch entstehende Kosten. Aber zuvor gab es keinen Hinweis, weder mündlich noch schriftlich. Eine Vorschussrechnung habe ich auch nicht erhalten
"Wird Geld zweckgebunden zur Weiterleitung an Dritte an den Anwalt gezahlt, darf dieser keine Verrechnung mit eigenen Forderungen gegen den Mandanten vornehmen, § 4 Abs. 3 BORA. Daraus kann man schließen, dass von Dritten für den Mandanten eingezogene Beträge sehr wohl mit eigenen Forderungen, in der Regel werden dies Honorarforderungen sein, verrechnet werden dürfen. Das Anderkonto wird auch im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung einem besonderen Schutz unterworfen."
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/rechtsprechung/haftpflicht-fremdgeld
Ja, das ist seltsam, denn ein Anderkonto dient dazu Gelder sicher zu verwahren bis der dazugehörige Kaufprozess beendet ist. Denn es kann ja auch sein, das der Kauf platzt und das Geld zurückgeführt werden muß.
Da darf eigentlich niemand an das Geld, auch nicht der Anwalt. Das währe meiner Meinung nach eine Veruntreuung.