Als Selbständiger unterwegs bei Kunden - kann man Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen?

2 Antworten

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klar. Das geht. Diese Dienstreisen gibst du bei der Steuer an. Beachte die neuen Sätze und Regeln für Dienstreisen ab 2014.


vulkanismus  08.02.2014, 17:20

"gibst du bei der Steuer an". In der 4/3-Rechnung wäre besser. Und nicht die Nachweise vergessen !!

ab 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung 12,- Euro, entweder als Werbungskosten, oder als Betriebsausgaben. Je nach dem, was anliegt.

http://www.reisekostenabrechnung.org/verpflegungsmehraufwand-2014/


vulkanismus  08.02.2014, 16:19

Werbungskosten und selbständig ?

wfwbinder  08.02.2014, 17:03
@vulkanismus

es war allgemein gemeint man kann es als Werbungskosten abziehen (nichtsselbständige Arbeit) oder Betriebsausgaben (selbständig).

Daher auch die Bemerkung,** je nach dem was anliegt.**

wfwbinder  08.02.2014, 23:52
@vulkanismus

Und wie viel haben hier schon irgendetwas geschrieben und hinterher war es anders. So ist es für jeden klar, das es bei selbständigen BA ist und bei abhängig Beschäftigten WK.

FREDL2  09.02.2014, 09:44
@wfwbinder

@wfwbinder: gib Dir doch nicht soviel Mühe mit dem. Es ist nicht der Fragesteller, der nachfragt. Es ist ein Kniefiesel, der selber kaum mal eine brauchbare Antwort formuliert, andere jedoch ständig verbessern muss. So what.

vulkanismus  09.02.2014, 11:55
@FREDL2

So manches muss verbessert werden, da die Fragesteller in die Irre geführt werden durch sog. Fachleute, welche auch noch Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden.

FREDL2  09.02.2014, 16:25
@vulkanismus

@vulkan...: die Mutter Teresa in Dir hat sich mir bislang nicht erschlossen.