Als Selbständiger unterwegs bei Kunden - kann man Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen?
Wenn man selbständig arbeitet (selbständiger Handelsvertreter) und über 8 Stunden hinaus unterwegs ist, kann man dann auch bei der Steuer Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwand (Tagessätze ?) geltend machen?
2 Antworten
klar. Das geht. Diese Dienstreisen gibst du bei der Steuer an. Beachte die neuen Sätze und Regeln für Dienstreisen ab 2014.
"gibst du bei der Steuer an". In der 4/3-Rechnung wäre besser. Und nicht die Nachweise vergessen !!
ab 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung 12,- Euro, entweder als Werbungskosten, oder als Betriebsausgaben. Je nach dem, was anliegt.
http://www.reisekostenabrechnung.org/verpflegungsmehraufwand-2014/
es war allgemein gemeint man kann es als Werbungskosten abziehen (nichtsselbständige Arbeit) oder Betriebsausgaben (selbständig).
Daher auch die Bemerkung,** je nach dem was anliegt.**
Und wie viel haben hier schon irgendetwas geschrieben und hinterher war es anders. So ist es für jeden klar, das es bei selbständigen BA ist und bei abhängig Beschäftigten WK.
@wfwbinder: gib Dir doch nicht soviel Mühe mit dem. Es ist nicht der Fragesteller, der nachfragt. Es ist ein Kniefiesel, der selber kaum mal eine brauchbare Antwort formuliert, andere jedoch ständig verbessern muss. So what.
So manches muss verbessert werden, da die Fragesteller in die Irre geführt werden durch sog. Fachleute, welche auch noch Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden.
@vulkan...: die Mutter Teresa in Dir hat sich mir bislang nicht erschlossen.
Werbungskosten und selbständig ?