Als in Deutschland gemeldeter Freelancer in Spanien arbeiten - Steuer?
Hallo,
ich habe heute einen Job als Freelancer im Account Management in einem holländischen Unternehmen angenommen, werde aber in der Zweigstelle in Spanien arbeiten. Ich werde meinen Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland haben.
- Wie hoch ist mein Steuersatz bei einem Jahresgehalt zwischen 28.000 und 35.000 Euro?
- Wie hoch ist mein Krankenkassenbeitrag? DAK, gesetzlich.
- Kann ich das mit meinem deutschen Gewerbeschein tun?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Mareike
2 Antworten
Mal abgesehen von der Auslandsproblematik,
Du erhältst kein Jahresgehalt, sondern Du erzielst freiberufliche Einnahmen. Nun ist schonmal unklar, welche Einnahmen Du erzielen wirst (28.000,-€ oder 35.000,-€).
Dann wäre relevant, welche betriebsbedingten Ausgaben Du noch hast. Das ist auch unklar.
Daraus ergäbe sich der Gewinn, wenn man denn die Zahlen kennen würde.
Alleine schon der Unterschied zwischen 28.000,- und 35.000,-€ würde doch sowohl für KV als auch für Steuer einen ziemlichen Unterschied ausmachen. Dann noch die unbekannten Betriebsausgaben, da kann niemand den Gewinn berechnen
Nach dem Gewinn (gem. Steuerbescheid für 2018) berechnet die KV rückwirkend den tatsächlichen Beitrag.(der vorher vorläufig festgesetzt wird). Und um die Zahlen einmal bei Elster durchzuspielen, fehlen Dir die Zahlen.
Ich schick die Antwort jetzt einfach mal so ab.
Na ja, ich hätte wohl noch gerne einen Tip gegeben, aber mir ist nichts Rechtes eingefallen. Steuerberater/IHK/Gründungscoach/Bei der KV nachfragen oder “ganz viel lesen - und verstehen“
wäre das Übliche, aber angesichts der Auslandsgeschichte war ich jetzt auch unsicher.
Um das mal in eine lesbare form zu transferieren:
Du wirst selbständig für ein Niederländische Unternehmen tätig werden.
Aber nicht für die Niederländische Zentrale, sondern für deren Zweigstelle in Spanien.
- Du bist selbständig.
- Damit bist Du nicht angestellt.
- Also bist Du für alle abgaben (Krankenvers. Altersversorgung, Steuern usw.) selbst verantwortlich. Arbeitslosenversicherung ist auf Antrag möglich.
- Wenn Du schon eine Gewerbeanmeldung hast, ist das OK.
- Für Dich gilt nicht der gesetzliche Beitrag der DAK, sondern der frü freiwillig versicherte.
Personenkreis: Beitragssatzmonatl. Beitrag ohne Krankengeldanspruch15,5 % mindestens 353,99 €mit Krankengeldanspruch16,1 %mindestens 367,69 €
Deine Lesitungen sind umsatzsteuerfrei (innergemeinschaftliche Leistungen) bei vollem Vorsteuerabzug.
Mehr kann man bei solchen Fragen auch nicht sagen (ausser, dass es gewerbliche Einkünfte wären).