ALG2: Nachweis der tatsächlichen Fahrtkosten statt km-Pauschale - was beachten?
Wir erhalten aufstockendes ALG2, wobei ich nun einen Teilzeitjob mit 25 Wochenstunden ausübe, den ich mit eigenem PKW erreiche. Statt der pauschalen Erstattung je Entfernungskilometer möchte ich jetzt die tatsächlichen Kosten geltend machen. Hierbei ist mir aber Einiges nicht ganz klar und ich habe auch noch nichts darüber gefunden:
- Muss der Wechsel von Pauschale zu Nachweis VOR Beginn eines Monats angekündigt bzw. beantragt werden oder schickt man einfach nach Ablauf eines Monats eine Aufstellung (mit Belegen?) zum Jobcenter? Ginge das bei einem (wegen anderer Einwendungen) laufenden Widerspruchsverfahren auch noch für die Vergangenheit?
Können bzw. müssen Kosten, die nur ein- oder zweimal jährlich anfallen, wie z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung oder Reparaturen anteilig berücksichtigt werden oder kommt alles in den jeweiligen Monat "mit rein", was auch bezahlt wurde?
Ist die Kfz-Versicherung dort überhaupt mit aufzuführen, da sie doch schon bei der Einkommensbereinigung berücksichtigt wurde? Andererseits gehört sie aber ja zu den Kfz-Kosten dazu.
Das war's für's Erste. Über Eure Antworten freue ich mich!
2 Antworten
Ich würde auch anraten, erst den Arbeitsvermittler zu fragen, ob die tatsächlichen Kosten überhaupt gezahlt werden. Falls ja: Errechnung von tatsächlichen KFZ-Kosten ist nur für ein Kalenderjahr und auch erst nach Ablauf dessen möglich. Monatsweise Aufstellungen sind nicht aussagekräftig. Es müsste ein Fahrtenbuch geführt werden, da auch ein Teil der Kosten auf Privateinsatz des Autos entfallen werden. Zum Thema Fahrtenbuch findest Du hier in diesem Forum abendfüllende Unterhaltungen.
Ich kenne es aus meiner Erfahrung nur, daß das Jobcenter Pendelfahrten zahlen kann und zwar werden hierbei 0,20 Euro je gefahrenen km bezahlt. Solltest Du mit öff. Verkehrsmitteln fahren, werden diese Kosten erstattet.
Vielen Dank noch für den Tip! Möchte hier kurz eine "Erfolgsmitteilung" abgeben:
Ich habe das in etwa so gemacht, allerdings nicht den Arbeitsvermittler gefragt, sondern Aufstellung und Fahrtenbuch zusammen mit dem Weiterbewilligungsantrag abgegeben. Wegen einer größeren Reparatur, die mit in die Kosten eingeflossen ist, bekome ich nun fast 3 x soviel für den gefahrenen km als mit der Pauschale.