Antwort
Wenn Euch das Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft ansieht, dann würde das Einkommen Deines Freundes auf Dich angerechnet. Aber normalerweise geht das Jobcenter erst 1 Jahr nach dem Einzug von einer Einstehgemeinschaft aus. Sollten Sie gleich das Einkommen Deines Freundes anrechnen, dann besteh auf dem 1 Jahr.