ALG I und ESt-Erklärung
Ich bin irritiert. Im letzten Jahr wurde mein Arbeitsvertrag nach dem 31.07. nicht verlängert. Da ALG I eine Lohnersatzleistung ist, bin ich dieses Jahr verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben. Also versuche ich gerade zu verstehen, wo ich die relevanten Beträge eintrage.
Über den Hauptbetrag, also wieviel ALG I ich bekommen habe, habe ich einen Leistungsnachweis vom Arbeitsamt bekommen. Ich nehme an, dass dieser Betrag in Zeile 27 in der Anlage N kommt. Soweit ist das relativ einfach.
Nun lese ich ich aber an vielen Stellen, dass man auf ALG I keine Steuern zahlt. In meinem ALG I-Bescheid steht aber, dass vom Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale von 21% abgezogen wurde, und dann noch XXX EUR "für die Lohnsteuer, die im Jahr des Anspruchs entstand" + XXX EUR für den Solidaritätszuschlag. Daraus ergibt sich dann das tatsächliche Leistungsentgelt. So steht es auch im Berechnungsbeispiel für ALG I auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#BeispielzurBerechnungdesArbeitslosengeldes) - hier werden täglich 29,58 Lohnsteuer abgezogen.
Ich nehme an, dass das mit Steuerprogression zu tun hat und glaube auch, diesen Begriff zu verstehen, aber wo gebe ich jetzt in der ESt-Erklärung den Betrag an, der bei mir täglich von der ALG I abgezogen wurde?
Bitte sagt mir nicht, ich soll Elster verwenden oder irgendein Programm - ich bin auf einem Mac mit 10.6 und Java 6, da geht's leider nicht. Ich fülle die Formulare online aus und drucke sie nachher aus.
2 Antworten
Dies sind zwei paar Stiefel. Das Bemessungsentgelt für Arbeitslosen wird um fiktiv berechnete Steuer und So- zialversicherung gekürzt 21% und um die Steuer, dies hat aber mit der Steuererklärung für das abgelaufene Jahr zu tun. Hierfür bekommst du von der Arge eine Betrags Bestätigung für 2012 für das Formular N. Dieser Betrag ist nicht steuerpflichtig, wird aber fiktiv mit einbezogen, und erhöht den Steuersatz für den tatsächlichen Arbeitsverdienst.
Beispiel:, nach Steuerklasse I = Grundtabelle 20.000 Arbeitseinkommen Steuer 2701 und 13,5050%.
Aber, 20.000 und 4.000 AL! 24.000 fiktiv, Steuer 3815 ergibt 15.8958 %,Die Steuer für den Arbeitsverdienst von 20.000 ( zu versteuerndes Einkommen) wird die Steuer mit 15,8958 fällig, ergibt Euro 3.181,66 Steuer statt 2701 ohne Progression. Bei voller Steuerpflicht für die 24.000 wären es Euro 3815 Steuer.
MfG.
Hallo, danke für die Antwort mit der fiktiven Besteuerung.
Das muss man aber wirklich schon wissen - aus dem Bescheid des Arbeitsamts (Abzug "für die Lohnsteuer, die im Jahr [des] Anspruchs entstand") wird das nicht klar.
Außerdem ist es ein bisschen blöd, dass es da keinerlei Ausgleich stattfindet, denn bei mir wurden 16% abgezogen, obwohl ich in diesem Jahr am Ende (auch mit Progression) wesentlich weniger zahlen werde.
Kann ich das mit der fiktiven Besteuerung irgendwo nachlesen? Im Internet finde überall nur die pauschale Aussage, dass ALG I nicht steuerpflichtig sei, im besten Fall mit der Anmerkung über Progression.
Das ALG I passt in den Mantelbogen, Zeile 94. Rechnen musst du da nicht nur den Betrag aus der Meldung übernehmen.
Das Finanzamt weiß übrigens bereits wie viel Lohn du erhalten hast und welche Ersatzleistungen du bezogen hast, da die BAfA und der Arbeitgeber die Daten elektronisch melden.
Sämtliche Zettel sind für deine Unterlagen bestimmt.
Wer ALG I bezieht, der hat in der Regel auch im Jahr davor Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehabt und gibt daher Anlage N ab, daher kommt das ALG I eher dorthin, oder (aber in Zeile 29, nicht 27, wie ich zuerst meinte)?