Dies sind zwei paar Stiefel. Das Bemessungsentgelt für Arbeitslosen wird um fiktiv berechnete Steuer und So- zialversicherung gekürzt 21% und um die Steuer, dies hat aber mit der Steuererklärung für das abgelaufene Jahr zu tun. Hierfür bekommst du von der Arge eine Betrags Bestätigung für 2012 für das Formular N. Dieser Betrag ist nicht steuerpflichtig, wird aber fiktiv mit einbezogen, und erhöht den Steuersatz für den tatsächlichen Arbeitsverdienst.
Beispiel:, nach Steuerklasse I = Grundtabelle 20.000 Arbeitseinkommen Steuer 2701 und 13,5050%.
Aber, 20.000 und 4.000 AL! 24.000 fiktiv, Steuer 3815 ergibt 15.8958 %,Die Steuer für den Arbeitsverdienst von 20.000 ( zu versteuerndes Einkommen) wird die Steuer mit 15,8958 fällig, ergibt Euro 3.181,66 Steuer statt 2701 ohne Progression. Bei voller Steuerpflicht für die 24.000 wären es Euro 3815 Steuer.
MfG.