ALG II - ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen (schwanger, vom Partner getrennt lebend)?

2 Antworten

Lange Rede kurzer Sinn.

Der Kindsvater muß nicht mit dir zusammenleben, um dir den Unterhalt zahlen zu müssen.


Biinii 
Beitragsersteller
 19.11.2020, 11:57

Hast du mir irgend einen Link/Dokument/Klausel dazu, die das belegen?

Ich finde immer nur, dass der Kindsvater frühstens ab dem Mutterschutz unterhaltspflichtig wird. Aber so lange ich theoretisch arbeitsfähig bin und einfach nur schwanger...?

Auch als Bewohner einer Studenten-WG hat man üblicherweiise einen Mietvertrag bzw. kann Nachweis führen, wo man sich soweit wohnungslos aufhält. Denn ! selbst als Wohnungslose unterliegst Du der Meldepflicht, der Du Dich dem Anschein nach bis dato entzogen hast.

Hinzu kommt der Vater Deines Kindes schuldet Dir gemäß § 1615 BGB Betreuungsunterhalt - ergo wird auch er seine Einkommensverhältnisse gegenüber dem JC offenlegen werden müssen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Ich kann Dir nur raten alle Fragen an Dich , die beantwortbar sind, im Rahmen Deiner Mitwirkungspflicht schnellstmöglich zu beantworten.

Ansonsten ... suche Dir unter Zuhilfenahme eines Beratungsscheines juristischen Rat - Fachanwalt für Sozialrecht .....

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Antrag_auf_Bewilligung_von_Beratungshilfe.pdf?__blob=publicationFile


Biinii 
Beitragsersteller
 19.11.2020, 13:15

Ich würde mich als "Sofa Hopper" bezeichnen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sofahopper-1779600) und habe tatsächlich keinen Mietvertrag weil ich, wie oben erwähnt, mich seit einigen Monaten nirgendwo fest aufhalte. Die angegebene Adresse ist meine Meldeadresse, über die ich Post erhalten kann (und wo ich im Studium gelebt habe). Eine Wohnung für ab im neuen Jahr steht in Aussicht.

Um ALG II zu bekommen bedarf es keinem festen Wohnsitz, soweit ich informiert bin.

Und der Link zum Kindsvater besagt ja, was ich auch gesagt habe, dass er ab 6 Wochen vor der Geburt (Mutterschutz) unterhaltspflichtig ist, oder frühstens 4 Monate vor Entbindung, im Falle, dass ich nicht arbeitsfähig bin (was nicht zutrifft).

Also stehe ich wieder am Anfang meiner Fragen...