Acker geerbt, möchte den Acker verkaufen, meine Frage wie ist das mit dem Pachtvertrag?

2 Antworten

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Man kann einen Pachtvertrag immer kündigen, entsprechend den vertraglichen oder - wenn es sich um einen mündlichen Vertrag handelte - gesetzlichen Regelungen (§ 594 a BGB: Kündigungsfrist bis zum dritten Tag des Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres - also quasi 2 Jahre)

Der Tod des bisherigen Verpächters löst kein besonderes Kündigungsrecht aus.

In der Landwirtschaft ist es aber nicht unüblich, verpachtete Flächen zu kaufen, der Käufer - wenn er die Fläche denn selbst bewirtschaften will - nimmt die Kündigung dann selbst vor.


Thiara1609 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 16:37

Ganz lieben Dank für deine Antwort🙂

In den Pachtvertrag trittst du als Erbe ein, bei Verkauf der Käufer. Man könnte aber den derzeitigen Pächter fragen, ob er am Kauf interessiert ist.


Thiara1609 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 16:38

Vielen Dank🙂