Acker geerbt, möchte den Acker verkaufen, meine Frage wie ist das mit dem Pachtvertrag?
Kann man Pachtvertrag kündigen wenn man Acker geerbt hat?
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Man kann einen Pachtvertrag immer kündigen, entsprechend den vertraglichen oder - wenn es sich um einen mündlichen Vertrag handelte - gesetzlichen Regelungen (§ 594 a BGB: Kündigungsfrist bis zum dritten Tag des Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres - also quasi 2 Jahre)
Der Tod des bisherigen Verpächters löst kein besonderes Kündigungsrecht aus.
In der Landwirtschaft ist es aber nicht unüblich, verpachtete Flächen zu kaufen, der Käufer - wenn er die Fläche denn selbst bewirtschaften will - nimmt die Kündigung dann selbst vor.
In den Pachtvertrag trittst du als Erbe ein, bei Verkauf der Käufer. Man könnte aber den derzeitigen Pächter fragen, ob er am Kauf interessiert ist.