Abtretung Risikolebensversicherung an die Bank um Steuern zu sparen?
Hallo zusammen,
ich besitze eine Immobile, die per Bankdarlehen finanziert ist. Gegen die Restschuld ist eine annuitätische Risikolebensversicherung abgeschlossen, die passend zur Restschuld im Todesfall tilgen kann.
Egal wen ich als Begünstigten benenne, erhöht ja die Auszahlungssummer immer die Erbschaft der Erben und damit fallen ggf. mehr Erbschaftssteuern an. Der Erbe zahlt also Steuern, bevor das Darlehen getilgt werden kann.
Bei der Versicherung nachgefragt, bietet sich daher die Abtretung der Versicherung an die Bank an, damit die Mittel auch wirklich zweckgebunden und steuerfrei ankommen. Ist das korrekt oder ist davon abzuraten?
Viele Grüße und danke vorweg
1 Antwort
Egal wen ich als Begünstigten benenne, erhöht ja die Auszahlungssummer immer die Erbschaft der Erben und damit fallen ggf. mehr Erbschaftssteuern an.
Richtig.
Der Erbe zahlt also Steuern, bevor das Darlehen getilgt werden kann.
Falsch. Die Tilgung durch die Lebensversicherung wird schneller sein, als die Frist in der die Erbschaftsteuer festgesetzt wird.
Bei der Versicherung nachgefragt, bietet sich daher die Abtretung der Versicherung an die Bank an, damit die Mittel auch wirklich zweckgebunden und steuerfrei ankommen.
Zweckgebunden ja, weil die Bank das Geld bekommt zur Tilgung, aber das ist ja sowieso vorgesehen. Steuerfrei nein, weil Die Immobilie ja dann unbelastet geerbt wird, sich also der Wert der Erbschaft so, oder so erhöht.
Den Fehler habt ihr gemacht, als der Vertrag abgeschlossen wurde.
Wäre der Erbe der vertragschließende gewesen und Du die versicherte Person, so wäre die Auszahlung steuerfrei gewesen und er hätte damit das Bankdarlehen tilgen können.
Man fragt bei diesen Konstruktionen den Steuerberater vorher und nicht nachher.