Abschlagszahlung der Arbeitsagentur nachträglich melden?
Und noch eine zweite Frage zu meiner Abschlagszahlung. Als ich mich damals bei der Arbeitsagentur gemeldet habe musste ich einen Bogen ausfüllen. Unter anderem war da die Frage, ob ich eine Abschlagszahlung von meinem Arbeitgeber erhalten hätte. Damals hatte ich ja noch kein Geld erhalten. Muss ich jetzt die Abschlagszahlung nachträglich noch melden? Kann es sein, dass ich der Arbeitsagentur Geld zurück zahlen muss? Wahrscheinlich schon, oder? Danke
3 Antworten
klar mußt du das melden, wenn du es nicht tust kommt es über den Ausgleich mit den Krankenkassen raus und klar muß du zurück zahlen falls du zu unrecht Geld bekommen hast.
Das musst du auf jeden Fall melden! Sonst kommst du in Schwierigkeiten mit den Behörden. Am besten einfach einmal bei der Arbeitsagentur anrufen und nachfragen, welche Belege sie genau benötigen, um sicher zu gehen, dass man da keine Fehler macht, die am Ende zu Problemen führen könnten!
Natürlich mußt Du der Arbeitsagentur auch nachträglich Bescheid geben, wenn Du vom alten Arbeitgeber noch nachträglich eine Abschlagzahlung bekommen hast, denn das könnte - wie Du schon ahnst - Auswirkungen auf Deinen Leistungsanspruch haben. Gib also eine Kopie der Unterlagen ab und dann wirst Du sicher schriftlich Bescheid bekommen, ob und wie man das auf Deine erhaltenen Zahlungen anrechnet.