abgabe der eidesstattlichen versicherung
hallo,
ich bin geschäftsführender gesellschafter einer ug und ko kg mit einer ug als komplementärin. nun liegt ein haftbefahr zur abgabe der ev vor, die ich abgeben werde, da die firma überschuldet ist und als nächsten schritt in die insolvenz gehen werden. hafte ich auch mit meinem privatvermögen?? wird mir mein fahrzeug weggenommen (es läuft noch eine finanzierung)?? wird mir ein laufender kredit gekündigt??
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Hallo, Sie haften persönlich wenn man Ihnen vorwerfen kann, dass Sie den Insolvenzantrag verspätet gestellt haben. Dann aber nur dann kann auch mit einem Urteil in Ihr Privatvermögen vollstreckt werden. Beachten Sie bei der Insolvenzantragstellung, dass Sie zwei Insolvenzanträge stellen müssen.Einen Antrag für die KG und einen Antrag für die UG. Bei beiden Gesellschaften besteht eine Verpflichtung einen Antrag innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Ich würde Ihnen empfehlen, einen Anwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht aufzusuchen.