Sind Prepaid Kreditkarten bei Schufa bekannt? Muß ich bei EV Abgabe angeben?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Nein, für diese Prepaidkarten ist keine Schufaabfrage erforderlich udn daher auch bei der Schufa nciht bekannt.

  • Beim EV ist es dagegen so eine Sache, denn es ist ja ein Guthaben in Geld, also ein vefügbarer Betrag und muss daher schon genannt werden. Sonst wäre es ja eine ideale Art Geld zu "bunkern" weil diese guthaben auch verzinst werden. Nach der Methode "ich ahbe kein geld, nur 5.000 Euro Guthaben auf meiner Prepaidkarte.

Ich arbeite als Schuldnerberaterin. Unser Mandant hat uns verheimlich,in Besitz einer Prepaid Kreditkarte zu sein. Obwohl er bereits bei der EV Abgabe sämtlichen Konten und Vermögen bekannt zu geben hat Tatsächlich existiert kein Eintrag bei der Schufa.
Somit fehlte die Information im Insolvenz-Antrag. Insolvenzverwalter hat die Kontoauszüge der letzten zwei Jahre gesichtet und hat die Kontoverbindung der Mastrcard gefunden.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wird in ein "Schuldnerverzeichnis" beim Amtsgericht eingetragen. Dieses Verzeichnis kann von Personen eingesehen werden, die ein begründetes Interesse belegen können. Das sind zum Beispiel die Gläubiger, ein künftiger Vermieter oder ein Handwerker, die vor Auftragsausführung wissen wollen, ob ihr Kunde auch zahlungsfähig ist. Eine Veröffentlichung findet hingegen nicht statt. Die Eintragung wird nach drei Jahren automatisch gelöscht. Wenn Sie Ihre Schulden bereits vorher bezahlt haben, können Sie eine vorzeitige Löschung beantragen.

Und natürlich ist man im Rahmen einer Eidesstattlichen Versicherung zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben über Ihre Vermögenssituation verpflichtet.

Die Angabe über alle Kreditkarten gehört dazu.